Hallo,
wir wollen in einem 34er Gebiet bauen. Uns wurde gesagt, daß wir nur 1,5-geschossig entsprechend der Umgebungsbebauung bauen dürfen (auch wenn diese eigentlich sehr unterschiedlich ist). Wir dürfen den Kniestock auch höher ziehen, das Dach (Satteldach oder versetztes Pultdach sind möglich) muß aber noch als solches erkennbar sein, was auch immer das heißen mag. Leider hat die Dame vom Stadtplanungsamt nicht gesagt, wie hoch die Firsthöhe genau ist. Gibt es hierzu Richtlinien oder Vorgaben oder woran wird das festgemacht, daß es sich um ein 1,5-gschossiges Haus handelt? Also mir ist bekannt, wie sich das im Dachgeschoß berechnet, aber gibt es in der Gesamthöhe eine „rechtliche“ Grenze? Ich würde das Erdgeschoß gerne recht hoch haben wollen, so um die 3m. Ich weiß nicht, ob das mit der erlaubten Bauweise überhaupt realisierbar ist. Ansonsten noch zur Info: kein Keller, da der Grundwasserstand dort sehr hoch ist, daher nur Bodenplatte.
Wie starr sind Vorgaben des Stadtplanungsamtes, wenn man nachweisen kann, daß es in der Umgebung auch 2-geschossige Bauten gibt?
Vielen Dank für Eure Antworten.