Guten Tag.
Habe im Schreiben an den Titelinhaber geschrieben das ich den Titel durch Zahlung von Summe X entwerten möchte und wenn er damit einverstanden ist sollte er mir bescheid geben mit Bankverbindung.
Antwort: Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
wir akzeptieren ihre Zahlung von xxxxx und bitten um schnellstmögliche Überweisung auf folgendes Konto:xxxxxxxxxxxxxxx
Meine Frage wäre ob mir der Inhalt der Antwort reicht so das ich unbedenklich das Geld überweisen kann so das nichts nachkommt und ich den Titel erhalte.
Danke im Voraus
Was möchtest du denn noch hören? Überweise die Summe, welche in dem Schreiben steht. Am besten sofort und nicht noch zwei Wochen warten, es kommen jeden Tag Verzugszinsen dazu.
Die Überweisung machst du als Einzelüberweisung mit Angabe von Kassenzeichen und vielleicht noch Hauptgläubiger (wenn z. B. schon ein Inkassobüro oder RA dazwischenhängt) und druckt den Beleg aus. Durch die Einzelüberweisung kann man in den Kontoauszügen jederzeit nachvollziehen, wann du überwiesen hast.
Normalerweise wird der Titel dann vom Gläubiger entwertet und dir zugesandt. Sollte dies wider Erwarten nicht passieren (lass dem Gläubiger ein bisschen Zeit), kannst du ih auffordern, den Titel gemäß § 368 BGB auszuhändigen.
Nun, im Schreiben an den Gläubiger stand doch die Frage, welche Summe überwiesen werden muss, um den Titel zu entwerten. Und entwertet ist der Titel erst, wenn alle Zahlungen geleistet sind. Wegen evtl. Zinsen schrieb ich ja, dass sofort überwiesen werden soll.
Ok, ich bin davon ausgegangen, dass Summe X im Schreiben an den Gläubiger auch Summe X im Schreiben vom Gläubiger entspricht. Aber insofern hast du Recht. Wenn die Summen nicht identisch sind, wäre es so, wie du es geschrieben hast.
Aber der UP weiß ja hoffentlich, welche Summen hier genannt sind.
OriginalText:
Ich möchte durch Zahlung den in ihren Händen befindlichen Vollstreckungstitel entwerten und mir aushändigen lassen. Die Gesamtsumme, laut Titel beträgt 241,49 €, auf das von ihnen mir noch genannte Bankverbindung mit dem Vermerk des oben genannten Aktenzeichen werde ich dann Überweisen. Damit wäre der Vollstreckungstitel komplett befriedigt.
Die laufenden anfallenden Jahreszinsen der Hauptforderung sind nur 3 Jährig rückwirkend zu berücksichtigen. Die wiederum würde ich ebenfalls überweisen, das wären bei der Hauptforderung von 180,02 € dann insgesamt 21,60 € für 3 Jahre.
Also überweise ich ihnen, nach Zugang der Bankverbindung, den Betrag von insgesamt 263,09 € am 30.04.2016, wenn sie damit einverstanden sind.
Ihre Entscheidung erwarte ich bis zum 28.04.2016.
Ansonsten gehe ich davon aus das sie keinerlei Interesse einer Forderung aus dem oben genannten Vollstreckungsbescheid mehr haben und erwarte das Sie mir den Original-Vollstreckungsbescheid unaufgefordert binnen 2 Wochen ab Zugang dieses Schreibens mir entwertet zuzusenden, Danke.
Hallo, ich antworte jetzt mal hier, sonst wird mir das alles zu unübersichtlich.
Sorry, wenn ich mich jetzt ein bisschen im Ton vergreife, aber solche Schuldner sind mir die liebsten. Ich als Gläubiger renne jahrelang hinter meinem Geld hinterher und dann kommt so ein Schreiben! Du kannst überhaupt nicht entscheiden, wann der Titel verfällt, das entscheidet immer noch die ZPO. Die Zinsen der Hauptforderung verjähren erst mit einer Frist von drei Jahren ab Zugang des Titels. Zinsen, die schon vorher aufgelaufen sind, verjähren zusammen mit der Hauptforderung nach dreißig Jahren. Selbst wenn nur die Hauptforderung drei Jahre verzinst wird, komme ich auf andere Beträge, zusätzlich sind die Gebühren verzinslich, wenn sie im VB beantragt sind als Nebenforderung.
Sieh zu, dass du die Knete überweist und Ruhe ist. Du hast anscheinend ein besonder geduldiges und nettes Exemplar Gläubiger erwischt.
Bei mir wärst du mit so einem Schreiben nicht so glimpflich davongekommen.
Sorry aber sie kennen den ganzen Fall ja nicht und selbstverständlich kann ich dafür sorgen das der Titel befriedigt wird auch wenn mit Hilfe des Gerichts. Denn in diesen Fall habe ich vor Jahren die Schulden peer Quittung bezahlt den ich nicht mehr habe dann habe ich jetzt den Titel haben wollen was ich vergaß damals nun lebt die Gläubigerin nicht mehr aber die Nachfolgerin der Praxis konnte den Titel nicht finden und nichts über mich. Dann hat sie eine 2 Ausfertigung beantragt da sie dachte es wäre eine Riesensumme. Egal. Solche Schuldner wie mich wünscht sich jeder denn ich habe alle meine Schulden getilgt ohne Insolvenz zu beantragen, dann hätte kein gieriger Gläubiger was bekommen! MfG