Hallo,
es geht um:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
Nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 Doppelbuchstabe cc EStG braucht man Bausparer nicht freizustellen (damit die 30% nicht abgezogen werden), wenn im Vorjahr Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage auf dem Bausparer erhalten wurde.
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Was ist wenn jemand zwei Bausparer hat, auf einem erhält er die
Wohnungsbauprämie, auf dem anderen die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Also Frage: Gilt die Vorschrift nur für maximal einen Bausparer oder geht sie auch bei zwei (wie gerade erläutert)?
Grüße such_f