Fußgänger verursacht Unfall, Auto kein Schaden..,

Mit welchen Rechtsfolgen kann man rechnen, wenn ein angetrunkener Fußgänger angefahren wird ( Fußbruch ), dieser die Schuld auch einsieht, das Auto und dem Fahrer aber definitiv nichts passiert ist,
also kein Sachschaden am Auto oder Verletzung des Fahrers vorliegt?!

Hallo Angelika, was genau ist denn passiert, sprich, für wen könnten denn die von Dir hinterfragten Rechtsfolgen eintreten?!
Ich vermute, Du fragst für einen fiktiven Bekannten, der/die als Autofahrer eine Begegnung mit einem Fußgänger hatte?!

Moin,

das kann man so pauschal nicht sagen. Das Stichwort heisst Gefährdungshaftung. Dazu gibt es genügend Urteile. Dabei kommt es aber sehr auf den Einzelfall an. Eine Mitschuld des Autofahrers ist durch die Gefärdungshaftung gegeben.

Gruss Jakob

Eine Mitschuld des
Autofahrers ist durch die Gefärdungshaftung gegeben.

Es bleibt aber immer noch die Verschuldensabwägung nach 254 BGB, so dass die theoretisch immer bestehende Haftung aus der Betriebsgefahr praktisch nicht zum Tragen kommt… ohne konkreten Hergang kann man das aber pauschal nicht sagen, da hast Du recht.

Mit welchen Rechtsfolgen kann man rechnen, wenn ein
angetrunkener Fußgänger angefahren wird ( Fußbruch ),

Dann hat der Fahrer des Pkw eine fahrlässige Körperverletzung begangen und ist somit Beschuldigter im Strafverfahren.

dieser (der Fußgänger)die Schuld auch einsieht,

Dann kann es sein, dass die Polizei, so sie denn am Unfallort war, eine Mitteilung an die Führerscheinstelle macht. Der Fußgänger könnte sich im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung als „nicht geeignet“ erweisen. Im Extremfall kann er damit sogar seinen Führerschein verlieren.

Hallo Angelika, was genau ist denn passiert, sprich, für wen
könnten denn die von Dir hinterfragten Rechtsfolgen
eintreten?!
Ich vermute, Du fragst für einen fiktiven Bekannten, der/die
als Autofahrer eine Begegnung mit einem Fußgänger hatte?!

Es ist einfach so, dass eine gute Bekannte angetrunken über die Straße gegangen ist, die Scheinwerfer des Autos " noch weit weg " empfunden hat…Schließlich erwischte sie ein Rad des Fahrzeugs noch an der Ferse: Fußbruch. Polizei, Krankenhaus…

Offenbar ist ein exakter Ablauf nicht nachvollziehbar…Auto und Fahrer haben keinen Schaden!

Sie hat nun Befürchtungen, dass sie ihren Führerschein abgeben muss,und dass evtl. eine Gerichtsverhandlung folgt. Frage somit: WAS würde passieren, wenn es gerichtliche Folgen hätte bzw. muss sie damit rechnen, dass es überhaupt dazu kommt? Wenn ja, warum eigentlich? SIE
hat die Schuld eingestanden, ist verletzt. Mehr ist so gesehen ja nicht passiert! Also: Kommt es ggf. nur zu einer Verhandlung, wenn der Autofahrer - warum auch immer - dieses will?

Hallo,

so wie Du es jetzt beschreibst…

Es ist einfach so, dass eine gute Bekannte angetrunken über
die Straße gegangen ist, die Scheinwerfer des Autos " noch
weit weg " empfunden hat…Schließlich erwischte sie ein Rad
des Fahrzeugs noch an der Ferse: Fußbruch. Polizei,
Krankenhaus…

scheint der Autofahrer auch nicht gerade der aufmerksamste gewesen zu sein?! Außer, Deine Bekannte wäre irklich direkt vor das Fz gelaufen. Ich kann mir also derzeit nicht vorstellen, dass den Fz-Führer gar keine (Mit-)Schuld träfe, und somit nehme ich an, dass er sich ruhig verhalten wird (zumal er ja keinen Schaden hat).

Sie hat nun Befürchtungen, dass sie ihren Führerschein abgeben
muss,und dass evtl. eine Gerichtsverhandlung folgt. Frage
somit: WAS würde passieren, wenn es gerichtliche Folgen hätte
bzw. muss sie damit rechnen, dass es überhaupt dazu kommt?

Sie sollte sich ebenfalls ruhig verhalten… aber da die Polizei ja vor Ort war und der Unfalls bereits aktenkundig ist, werden die Dinge nun ohnehin ihren Lauf nehmen. Eine Einflussmöglichkeit sehe ich da nicht.