Guten Tag,
eine Dame besitzt ein Haus. Mit zunehmendem Alter schwinden die Kräfte und Sie möchte, dass, wenn Sie es nicht mehr bewirtschaften kann, es einem Bekannten zu moderatem Preis (Freundschaftspreis) verkauft wird. Dieser Bekannte ist informiert und möchte gerne aus Gründen der Lebensplanung Sicherheit darüber erlangen, dass er das Haus später einmal kaufen kann.
Die Dame hat einen hochbetagten Ehemann (Alleinerbe) mit eigenem Haus und angeheiratete Kinder. Diese geben zwar an, dass Haus nicht nutzen zu wollen, könnten es aber nach Ihrem Tod zum höchsten Gewinn an einen anderen als den Bekannten verkaufen.
Gibt es eine Form von Vertrag und/oder Testamentsregelung, mit der der Bekannte Planungssicherheit erhält, das Haus zu einem vorher festgelegtem Betrag in jedem Fall kaufen zu können? Wie kann mit den Interessen des Erben verfahren werden?
Wäre ein Notar der richtige Ansprechpartner?
Vielen Dank
00S