Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, es geht um meinen „Mädchennamen“…
Meine Mutter ließ sich 1981 in der ehemaligen DDR scheiden. 1982 hat sie erneut geheiratet und den Namen ihres neuen Mannes angenommen. Vom Jugendamt wurde vorgeschlagen das nun die gesamte Familie (also auch mein Bruder und ich) den neuen Namen tragen sollten.
Sie hat dann ein Formular eingereicht in dem sie das beantragt hat. So kamen auch mein Bruder und ich zu unserem neuen Namen…
Eine Adoption fand nicht statt, auch kein Einverständnis vom leiblichen Vater.
Das Problem ist nun, dass in meinem Pass als Geburtsname der Name Ihres neuen Mannes steht und nicht der meines Vaters.
Da ich nun selber heiraten werde und wir meinen ursprünglichen Geburtsnamen annehmen wollen, weiß ich nicht ob und wie ich den (wieder)bekomme.
Vor ca. 10 Jahren habe ich das schon einmal versucht. Ich habe mich damals mit den Worten „das geht nicht“ abspeisen lassen. Ich kann das nicht glauben. Können sie mir helfen?
Gruß