Hallo,
ist der AG verpflichtet, dem AN (kurzfristige Beschäftigung) eine monatliche Gehaltsabrechnung auszuhändigen?
Da es keine Abrechnung gibt, wurde auch ein versehendlich zu hoch ausbezahltes Gehalt vom AN nicht und vom AG erst Monate später bemerkt. Dies wird jetzt zurückgefordert (ist ja auch verständlich, hätte man aber vermeiden können).
Ist es nicht mehr üblich eine Abrechnung zu bekommen?
Gruß
Tato