Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an Euch.
Es geht um ein außertariflich bezahlten Mitarbeiter (MA) dem eine Gehaltskürzung droht. Folgendes Problem: Er wurde vor 4 Jahren mit einem gewissen Anfangsgehalt eingestellt. Seine Stellenbeschreibung und Jobtitel passte bis dato noch zu seinen Aufgaben. Mit den Jahren kamen 3 Lohnerhöhungen dazu und sein Arbeitsumfeld änderte sich um fast 100%. Der Jobtitel passt längst nicht mehr und der Arbeitsaufwand sowie die Aufgaben und die Verantwortung zu den Projekten sind gestiegen. Desweiteren kamen auch mehrere Auslandsaufenthalte im Jahr dazu.
Jetzt kommt der Hauptsitz in den USA auf die nette Idee, dass die deutsche Zweigstelle zuviel Gehälter auszahlt und kappt ihnen kurzerhand das Budget. Der MA hatte dann auch ein Gespräch mti seinem Vorgesetzen, indem er schonmal darauf vorbereitet wurde, dass ihm eine Gehaltskürzung drohen könnte.
Die Hauptstelle in den USA möchte alle Gehälter zu den passenden Stellenbeschreibungen anpassen. Das heisst, der MA würde wieder auf sein Einstiegsgehalt + max. 10% Erhöhung zurückgesetzt werden.
Eine Änderung der Stellenbeschreibung und des Jobtitels bedarf selbstverständlich der Prüfung von der Hauptstelle. Diese nimmt sich das Recht heraus die Arbeit des MA 12 Monate zu kontrollieren, bevor sie überhaupt der Änderung zustimmen würden.
Also das Problem. Der MA muss jetzt erst mal die Gehaltskürzung für 12 Monate hinnehmen, bevor er evtl. die Chance hätte auf eine Anpassung seines Stellenprofils sowie seines Gehalts.
Weiter Info noch dazu: Der MA ist verheiratet und seine Frau erwartet sein 2. Kind.
Meine Frage: Ist es so einfach möglich eine Gehaltskürzung vorzunehmen? In seinem Fall wären es fast 700 Euro (25 %) Brutto!! Ist das überhaupt zulässig. Gibt es ein gewissen Prozentsatz der zulässig ist?
Ich freue mich schon auf Eure Antworten.
LG
Nadine
P.S. Ich hoffe, ich habe einigermaßen übersichtlich geschrieben.