Hi PMURK,
ja — deine Frage kommt tatsächlich etwas „kraus“ daher und lässt insofern einiges an Interpretationsspielraum. Ich komm’ dir daher jetzt einfach mal von links unten entgegen mit meinem Praxisbericht. Vielleicht kriegst du dadurch ja noch die eine oder andere Idee…
(START) Es kann sein, dass eine fehlende oder zu hohe Gehaltsvorstellung zum K.O.-Kriterium wird (siehe meine Vorredner). Hängt aber auch davon ab, ob man bei der Lektüre einer Bewerbung als Fachvorgesetzte agiert und jemanden sucht, die/der nicht nur gut & bezahlbar ist, sondern auch in die Abteilung passt — oder ob man als z.B. Personaler „nur“ zur Unterlagensichtung & Empfehlung „verdonnert“ ist…
Bei mir jedenfalls rangiert bei der Erstselektion die Gehaltsvorstellung (ob nun zu hoch oder gar fehlend) zunächst mal an letzter Stelle. Erstauslesekriterien sind stets Anschreiben, Qualifikation & Selbstdarstellung.
Erst bei der Zweitselektion und/oder Entscheidung über „wenn laden wir (als erstes) ein“ kommen die Gehaltsvorstellungen ins Spiel. Dabei ruft mein mich beratender Personalbetreuer sehr interessante Bewerber auch schon mal an, um ihre Vorstellungen und Verhandlungsbereitschaft im Vorfeld abzuklären (spart Reisekosten und -aufwand).
[auf solche & ähnliche Anrufe sollte man als Bewerber stets gefasst sein…]
In die angegebenen Gehaltsvorstellungen spielen oft auch die sonstigen/freiwilligen Leistungen des bisherigen Arbeitgebers mit hinein. Weshalb wir uns zu hoch erscheinende Gehaltsvorstellungen standardmäßig immer hinterfragen: „wie kommen Sie auf diesen Betrag?“ Da hab’ ich schon einige Male gestaunt, was mir da en détail so vorgerechnet wurde. Firmenwagen auch zur privaten Nutzung konnte ich ja noch verstehen. Die 400 Euro jährliche Zusatzkosten fürs Fitnessstudio bei Wegfall kostenloser Betriebssportmöglichkeiten schon weniger…
Jede Firma hat bei den Zusatz“anreizen ihre eigene Politik. Bei den einen gibt es kostenlos oder vergünstigt absolut nix obendrauf — bei den anderen (auch heute noch) ein sattes Zusatzpaket ***. Plus ggf. performanceabhängige Bezahlung und/oder Beteiligung am Unternehmenserfolg. Also immer das Gesamtpaket betrachten! (Was dem Arbeitgeber recht ist, sollte dem Arbeitnehmer nicht billig sein.)
Greetz,
Anne
*** Verpflegungszuschuss/Kantine, kostenlose/vergünstigte Getränke, spezielle Bezugskonditionen für Mitarbeiter, Unfallversicherung, Jobticket, Betriebssport, Altersvorsorge, Gehaltsumwandlung, flexible Arbeitszeitregelung, regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen, Sabbatical …