Wenn eine private Person weiteren Personen auf bestimmte Zeit Geld leihen möchte und dafür eine Gebühr/Zins berechnen möchte, ist dafür auf Dauer eine Gewerbeanmeldung erforderlich? Wie sieht es mit der Versteuerung der Gewinne durch die Gebühren/Zinsen aus? Gibt es Höchstgrenzen für Gebühren/Zinsen?
Bsp:
1000€ sollen für einen Monat vergeben werden. Ein Vertrag wird geschlossen. Dort wären Gebühren/Zinsen und die Darlehenszeit vereinbart. Das Geld sollte dann nach einem Monat zzgl. Gebühren zurückgezahlt werden.
Es soll keine Darlehen im üblichen Sinn sein. Das „geborgte“ Geld soll in einem zurükgezahlt werden.
Danke für die Infos.