Geltungsdauer Werkvertrag

Hallo,

angenommen jemand bietet seine Dienste über beispielsweise Ebay an, sagen wir Erstellung einer Homepage. Der Käufer bezahlt, der Verkäufer macht wie in der Auktion beschrieben drei Design-Vorschläge für eine Webseite und überrreicht diese dem Käufer - der Käufer meldet sich jedoch 7 Monate lang nicht, der Verkäufer weiß also nicht was er überhaupt machen soll. Der Käufer denkt sich seinen Teil und vergisst das ganze irgendwann…

Nach 7 Monaten kommt nun der Käufer und macht genauere Angaben. Der Verkäufer hat inzwischen keine Semesterferien mehr da er in einem Arbeitsverhältnis steht, die damalige GbR die er mit einem Studienkollegen betrieb existiert nicht mehr und sowieso hat man weder Lust noch Zeit an dieser uralten Geschichte zu basteln. Als Verkäufer bei Ebay war allerdings nicht die GbR sondern nur der eine Student genannt…

Wie sieht das aus, kann der Auftrag abgelehnt werden?

sorry, falsch formuliert - hier die Korrektur

Hallo,

angenommen jemand bietet seine Dienste über beispielsweise
Ebay an, sagen wir Erstellung einer Homepage. Der Käufer
bezahlt, der Verkäufer macht wie in der Auktion beschrieben
drei Design-Vorschläge für eine Webseite und überrreicht diese
dem Käufer - der Käufer meldet sich jedoch 7 Monate lang
nicht, der Verkäufer weiß also nicht was er überhaupt machen
soll. Der Verkäufer denkt sich seinen Teil und vergisst das ganze
irgendwann…

Nach 7,5 Monaten kommt nun der Käufer und macht genauere
Angaben. Der Verkäufer hat inzwischen keine Semesterferien
mehr da er in einem Arbeitsverhältnis steht, die damalige GbR
die er mit einem Studienkollegen betrieb existiert nicht mehr
und sowieso hat man weder Lust noch Zeit an dieser uralten
Geschichte zu basteln. Als Verkäufer bei Ebay war allerdings
nicht die GbR sondern nur der eine Student genannt…

Wie sieht das aus, kann der Auftrag abgelehnt werden?