Geschäftsführer/Betriebsleiter

Hallo,

gibt es hinsichtlich der Aufgaben/Berechtigungen Unterschiede zwischen einem Geschäftsführer und einem Betriebsleiter, wenn es sich beim Unternehmen nicht um eine GmbH handelt?
Gruß
hps

Hallo

Es gibt eine Menge Unterschiede, die Bücher füllen würde.

Als Pauschalrundumschlagminmalanderoberflächekratzsätze schlage ich folgendes vor:
Der Betriebsleiter ist eine von der Geschäftsleitung / Geschäftsführer bestimmte Führungskraft. Natürlich kann der Geschäftsführer auch gleichzeitig der Betriebsleiter sein. Der Betriebsleiter ist aber nicht zwingend der Geschäftsführer.

Gruß,
LeoLo

Hallo Leo Lo,

das ist ja schon mal etwas!

Wenn Du mir jetzt den Satz

Der Betriebsleiter ist aber nicht zwingend der Geschäftsführer.

noch etwas erläutern könntest, wäre ich sicher ein ganzes Stück schlauer. Danke im voraus!

Gruß
hps

Hallo hps

Wenn Du mir jetzt den Satz

Der Betriebsleiter ist aber nicht zwingend der Geschäftsführer.

noch etwas erläutern könntest, wäre ich sicher ein ganzes
Stück schlauer. Danke im voraus!

Es steht dem (oder „den“) Geschäftsführer(n) frei, einen Betriebsleiter einzustellen, der die Kohle reinholt, die man sich dann abends in den Lkw schaufeln lässt :0)

Der BL wäre dann ein Angestellter mit unterschiedlich weitreichenden Kompetenzen. Er würde dadurch aber nicht zwingend zum GF. Der BL ist idR zunächst einmal ein leitender Angestellter. Im KSchG steht z.B. in http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__14.html „Auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte…:“

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

wenn es wie hier keine GmbH ist, dann ist aber keiner der Begriffe hier arbeitsrechtlich in irgendeiner Form „geschützt“, geschweige denn die Rangfolge.

Der „Betriebsleiter“ muss weder einer nach KSchG (da braucht er nämlich noch selbständige Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis) noch der nach Arbeitsschutzvorschriften sein. http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/ht…

Wer kennt das nicht, dass man im Restaurant oder im Handel den „Geschäftsführer“ verlangt und bekommt, was dann wohl eher ein Filialleiter wäre.

Ich kenne sogar Fälle, in denen war der Betriebsleiter dem Geschäftsführer vorgesetzt, weil der Betriebsleiter eigentlich so eine Art Bezirksleiter ist und der Geschäftsführer eigentlich ein Geschäftsstellenleiter.

VG
EK

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Dankeschön!
Hallo,

Eue Beiträge haben mich auf die richtige „Fährte“ gebracht, danke dafür.

Gruß
hps