Hallo,
Fall:
Gewerbetreibender, macht Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG bis 2005
Dann vom Finanzamt Aufforderung zur Bilanz ab 2006
Forderungen zum 31.12.2005 = 5.000,00 €
Verbindlichkeiten zum 31.12.2005 = 10.000,00 €
Diese Forderungen und Verbindlichkeiten wurden ja nun in der Gewinnermittlung 2005 noch nicht berücksichtigt, weil es ja bis 2005 Einnahme-Überschußrechnung war und bis zum 31.12.2005 noch nicht gezahlt wurden.
Jetzt habe ich mir das so gedacht, und von euch möchte ich gerne wissen, ob ich richtig gedacht habe
Eröffnungbilanz wird gemacht zum 01.01.2006:
Beispiel:
AKTIVA:
Bank 8.000,00 €
Forderungen 5.000,00 €
PASSIVA:
Verbindlichkeiten 10.000,00 €
Eigenkapital 3.000,00 €
Dann trägt man diese Beträge zum 01.01.2006 mit dem Eröffnungsbilanzkonto 9000 vor.
So, dann wurden die Forderungnen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2005 nicht in 2005 berücksichtigt (wegen § 4Abs. §) und werden bei der Zahlung auch nicht in 2006 berücksichtigt, da ja Bilanz und die Zahlung wird nur gegen Forderung/Verbindlichkeit gebucht.
Dann kommt die Gewinnberichtigung als Anlage zum Jahresabschluß 2006:
Gewinn lt. Bilanz 2006 = z.B. 50.000,00 €
zzgl. Forderungen 01.01.2006 5.000,00 €
abzüglich Verbindlichkeiten 01.01.2006 10.000,00 €
Entgültiger Gewinn 2006 45.000,00 €
Ist das soweit richtig?
So, jetzt noch die eigentliche Frage:
Was ist mit der Vorsteuer die in den Verbindlchkeiten enthalten ist, und was ist mit der Umsatzsteuer, die in den Forderungen enthalten ist? Wenn man das so wie oben dargestellt macht, dann fällt das ja unter den Tisch. Wie wird das gemacht? Wird die VSt und USt dann erst in dem Jahr fällig, wenn die Forderungen und Verbindlichkiten gezahlt werden? Und wie wird das dann buchungstechnisch gemacht?
Viele Grüße
und
Vielen Dank