GEZ Befreiung bei Hartz IV

Ich bekomme Hartz IV und habe bei der GEZ einen Antrag auf Befreiung der Gebühren gestellt. Die GEZ hat dies abgelehnt mit der Begründung das ich ja noch einen befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II erhalte. Ist das Rechtens? Vielen Dank

Ich bekomme Hartz IV und habe bei der GEZ einen Antrag auf
Befreiung der Gebühren gestellt. Die GEZ hat dies abgelehnt
mit der Begründung das ich ja noch einen befristeten Zuschlag
nach § 24 SGB II erhalte. Ist das Rechtens? Vielen Dank

Hallo,war bei mir der gleiche Fall.Haben Sie auch die Bescheide von der Agentur für Arbeit beigelegt?Ich wurde befreit,Wenn die es ablehnen würde ich mit der Gebürenrechnung und der Ablehnung zur Arge gehen sollen die doch die Gebühren zahlen.Gr.Gudrun.

Ja, das ist rechtens. Denn nach dem Gesetz gilt die Bfreiung von den GEZ-Gebühren dann nicht, wenn die ARGE einen Zuschlag zahlt.

Es gibt aber ein Urteil des Sozialgerichts Berlin, wonach diese Rechtsfolge nur eingeschränkt gilt: Ist der Zuschlag geringer als die GEZ-Gebühren, dann kann die GEZ nur Gebühren in Höhe des Zuschlags fordern.