GKV - Fusion zweier Krankenkassen

Hallo Leute,

ein Selbständiger ist freiwillig gesetzlich versichert mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 15. Krankheitstag. Seine Krankenkasse fusioniert nun zum 01.01.08 mit einer anderen Kasse; der Versicherte erhält einen Brief darüber, in dem steht, dass sich für die Versicherten nichts ändert, außer dass er eine neue Versichertenkarte erhält und die Leistungen besser werden.
Nun wir der Versicherte am 06.12.07 krank, hat also ab dem 20.12.07 Anspruch auf Krankengeld. Nachdem er im Januar ein paar Mal die Zahlung des Geldes angemeahnt hat, erhält er ein Schreiben, in dem die neue Krankenkasse ihm mitteilt, dass es auf Grund der Fusion Krankengeld erst ab dem 43. Krankheitstag gibt.

Nun meine Fragen:

Da der Anspruch auf Krankengeld im Dezember 07 - also noch bei der alten Krankenkasse zu den alten Bedingungen - entsteht, müsste diese doch zumindest für die Zeit bsi 31. 12.07 zahlen?

Darf die neue Krankenkasse einfach - ohne den Versicherten zu informieren - die Versicherungsbedingungen derart gravierend ändern? Zumal sich dadurch doch eigentlich auch eine Änderung des Beitragssatzes (Senkung) ergeben müsste?

Hat der Versicherte nun ein Recht auf sofortige Kündigung?

Vielen Dank für eure Antworten

Felicia