GmbH und Gesellschafterversammlung

Hallo,

eine GmbH kann auch aus nur einer Person bestehen. Nehmen wir an sie besteht aus zwei Personen. Dann bilden NUR diese zwei Personen auch die Gesellschafterversammlung und die Geschätsführung besteht entweder aus einem oder beiden Gesellschafter aus beiden, oder es wird eine externe Person (oder mehrere externe Personen) als Geschäftsführer beauftragt? Ist das so korrekt?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo Martin,

meines Wissens ist die Antwort auf alle Fragen klar: Ja

Michael

Hallo,

zwischen den Gesellschaftern und dem Geschäftsführer ist strikt zu unterscheiden. Beide haben nichts mit einander zu tun (auch, wenn sie personenidentisch sein können).

Die Gesellschafter sind einfach Inhaber der Geschäftsanteile. Ihnen gehört die GmbH.

Der Geschäftsführer ist das gesetzliche Vorgesehene Organ, welches die GmbH vertritt, für sie handelt. Der Geschäftsführer wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen.

Natürlich kann ein (oder der einzige) Gesellschafter einer GmbH auch zugleich deren Geschäftsführer sein. Dies ist aber nicht zwingend.

Zudem hängt die Anzahl der Geschäftsführer auch keinesfalls von der Anzahl der Gesellschafter ab, sondern ist hiervon völlig unabhängig.

Gruß
Dea

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Hallo Martin,

das nennt sich „Ein-Personen-GmbH“,wenn der einzige Gesellschafter auch gleichzeitig der Geschäfstführer der GmbH ist.

Ansonsten ist das Gesellschaftsrecht aber komplizierter…
Es gibt da unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten…
zum B.
Geschäftsführender Gesllschafter= Alleinvertretungsberechtigt
Geschäftsführer = Alleine oder nur mit einem anderem Vertretungsberechtigt…

Entscheiden ist immer die „Konstruktion“ der GmbH…

mfg

Es gibt da unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten…
zum B.
Geschäftsführender Gesllschafter= Alleinvertretungsberechtigt

Was natürlich davon abhängt, was die Satzung der GmbH sagt. Ist dort Gesamtvertretungsbefungnis vorgesehen, so gilt nur diese.

Dea