Liebe/-r Experte/-in,
Wir wollen uns um den Kauf eines Grundstücks aus kommunalem Eigentum bewerben.
Der Nachbar, welcher zudem im Gemeinderat sitzt, hat 1m neben der Grundstücksgrenze seinen Propangastank hingestellt und parkt zudem auf dem zum Verkauf stehenden Grundstück… Das Parken würde sich ja mit dem Verkauf erledigen aber wie ist es mit dem entgegen der Bauordnung aufgestelltem Gastank(Abstand zum Nachbargrundstück/Grundstücksgrenze 3m?).
Frage:
Wenn die Gemeindeverwaltung als damaliger Eigentümer der Liegenschaft der Grenzbebauung zugestimmt hat und das Grundstück dann verkauft, wird diese Zustimmung dann Teil des Kaufvertrages bzw. müssen wir, wenn wir das Grundstück kaufen dürfen, diese alte Zustimmung dulden?
Nun ist es taktisch sicher falsch, schon von Anfang an die Gemeinde(mit dem potentiellen Nachbarn welcher im Rat sitzt) aufzuschrecken und in den Kaufverhandlungen dieses Thema anszusprechen. Dazu kommt noch, dass der Nachbar, wenn auch nicht zu dem geforderten Preis, selbst Intresse am Grundstück hat.
Frage:
Können wir nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages, unter der Vorraussetzung es gibt in „unserem“ Grundstück keinen Eintrag zu diesem Recht, diese Grenzbebauung beanstanden?
Eigentlich hat doch die Kommune als Eigentümer diesen Zustant zumindest geduldet, oder?
Frage:
Das Kaufangebot muss zu einem Stichtag eingereicht werden.
Wie kann ich kontrollieren, dass nicht nach unserer Angebotsabgabe ein etwas höheres Angebot des Nachbarn auftaucht? Müssen die Preisangebote zum Verkauf kommunalen Eigentums irgendwie registriert und dazu Auskunft gegeben werden?
vielen herzlichen Dank schon vorab!
Klaus