Angenommen, ein Mieter würde auf seinem Balkon grillen. Per
Mietvertrag wird dies allerdings verboten.
Was kann der Vermieter tun, um dies zu unterbinden?
Ja auf Unterlassung klagen
Kann er es überhaupt unterbinden?
Na klar 1004 BGB
Ich Lieschen Müller verpflichte mich für jeden weiteren Fall der Zuwiderhandlung an den Tierschutzverein 1000€ zu zahlen
Strafbewehrte Unterlassungserklärung nennt man das.
Was wäre, wenn der Mieter weiterhin das Verbot ignoriert und
fleissig weitergrillt?
Jakob
BGB § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.