hallo,
ich könnte demnächst den alten bootsanhänger eines freundes bekommen, weil der sich einen neuen trailer gekauft hat. er hat auch schon ein neues grünes kennzeichen dafür, weil er als sportfahrzeug gilt. er sagt, das wäre steuer- und versicherungsfrei.
nun wäre der alte hänger allerdings kein bootsanhänger im eigentlichen sinne, sondern ein DDR-kastenanhänger, der zum trailer umgebaut ist, indem der kastenaufbau einfach abgenommen wurde. setzt man den wieder drauf, ist er als kastenanhänger für mich interessant. besonders, wenn ich ihn steuer- und versicherungsfrei angemeldet bekomme. die AHK an meinem trabi hätte endlich auch mal eine standesgemäße aufgabe …
also: wie wird von amts wegen geprüft, wer wie warum die verwendung als sportgerät attestiert bekommt?
lg, pit