Hallo, kann es sein, dass Du die Sendung der ARD nicht
gesehen hast? Siehe bitte auch unter dieser Rubrik
weiter unten „Und plötzlich ist das Haus weg“.
Eine Grundschuld bedingt an sich einen Anspruch auf
Zahlung. Deshalb: Der Gläubiger muß seriös sein.Gruß
Nee, hab ich auch nicht. Grundsätzlich ist die Grundschuld
zwar einforderbar und muss bedient werden, das stimmt. Aber
hier geht es um den Verkauf eines Darlehensvertrages mit einer
„offenen“ Forderung die durch Grundschulden BESICHERT wurden.
Die Grundschuld dient nur zur Wahrung von Ansprüchen aus dem
Darlehensvertrag.
Und es gibt die gesetzlichen Rückgewähransprüche eines
Eigentümers von nicht mehr valutierenden (sprich getilgten)
Grundschuldteilen. Wenn keine Zweckerklärung vorhanden ist,
und die Rückgewähransprüche nicht abgetreten wurden, kann
sogar jeder Eigentümer die freien Grundschuldteile zur
Löschung fordern, abtreten oder einfach „vergammeln“ lassen.
Unberechtigt eingeforderte Einlösungen einer Grundschuld sind
immer Schadenersatzpflichtig.
Wie schon gesagt, hier werden Dinge in den Medien
breitgetreten, ohne echte fallspezifische Hintergründe zu
erläutern. Und alles wird von jedem einfach so „geschluckt“
und ungefiltert weitergegeben.
Das ist reine Panikmache. Such mal im Netz, wie viele wirklich
solch einen Fall durchstehen mussten.
Sobald dann doch mal jemand betroffen ist - ein Anwalt muss
sowieso sofort ins Boot geholt werden, … und das zeitig.
Und so ganz nebenbei und oT… Die angesprochenen HedgeFonds
sind momentan arg im Schleudern. Einige sind schon „KO“ andere
werden folgen. Nicht umsonst wird hier mit Risikokapital
gearbeitet.
Und genau aus diesem Grund habe ich das Thema erneut angeschnitten, denn es gibt (und gab in anderen Artikeln) eine Menge Leute, die aneinander vorbei geredet haben.
Sicherlich meinte man immer irgendwo das gleiche, nur leider schweifte man allzu oft in Sonderfälle ab oder zitierte unreflektiert Medienberichte.
Ich habe drei einfache Fragen gestellt und die habe ich immer noch nicht erschöpfend beantwortet bekommen:
- macht es Sinn, die Grundschuld der Restschuld anzupassen (=> die Kosten für Notar usw. spielen keine Rolle) ??
- wird durch die reduzierte Grundschuld meine Eigentumswohnung für Hedge-Fonds uninteressanter (=> es geht hier rein um die Attraktivität als Anlagemöglichkeit) ??
- kann meine Bank meinen Wunsch nach einer Löschungsbewilligung über die zurückgezahlten 40.000 €uro ablehnen ??
Dazu folgende Überlegungen meinerseits:
zu 1. eine reduzierte Grundschuld müßte doch eigentlich auch für die darlehngebende Bank von geringerem Interesse sein, so daß man vermuten könnte, das ein Verkauf nicht lukrativ ist, also läßt man den zugehörigen Darlehnsvertrag liegen.
zu 2. Hedge-Fond-Topf - habe ich hier keine Möglichkeit zum Widerspruch falls mein Vertrag verkauft wurde ? Muß ich den Verkauf in jedem Fall schlucken ?
zu 3. selbst wenn eine Löschungsbewilligung nur nach vollständigt getilgtem Darlehn vereinbart ist, kann man nicht einen Verkauf meines Darlehensvertrages zwischenzeitlich vertraglich ausschließen ?