Grundschuldzinsen / Duldungsklage

Zu dem Thread von Andrea vom 18.8.2004 ein Praxisbeispiel:
Das Kreditinstitut kündigt einen Hypokredit - Sicherung über eine Grundschuld zu 15 % über 200.000 DM aus dem Jahr 1990. Per Duldungsklage werden 417.945 DM eingeklagt - für den Zeitraum 1990 - 12/ 2003. Zusätzlich die entsprechende Summe ab 1/2004 bis heute.
Die offene Summe des Kredits ca. 105.000 € befindet sich auf einem Festgeldkonto. Das Angebot der Abtretung / Pfändung diese Betrages wurde von dem öffentlich - rechtlichen Institut nicht angenommen - man will die Immobilie versteigern.
Hinweis Einen neuen Kredit - hier aus dem Jahr 2000 - nie mit einer alten Grundschuld absichern.
Jürgen

Hinweis Einen neuen Kredit - hier aus dem Jahr 2000 - nie mit
einer alten Grundschuld absichern.

Warum nicht ?

Hinweis Einen neuen Kredit - hier aus dem Jahr 2000 - nie mit
einer alten Grundschuld absichern.

Warum nicht ?

Damit der Annwalt nicht unnötige Kosten produzieren kann. Es gibt die Möglichkeit, sich auf Verjährung zu berufen - was man aber erst wissen muß. Ich würde einen Vertrag mit 15 % Grundschuldzinsen nicht wieder unterschreiben, oder was sagt der Finanzierungsfachmann?

aber erst wissen muß. Ich würde einen Vertrag mit 15 %
Grundschuldzinsen nicht wieder unterschreiben, oder was sagt
der Finanzierungsfachmann?

Dass Du da einem Irrtum unterliegst. Der Zinssatz, der in der Grundschuld steht, hat mit dem Darlehenszinssatz nichts zu tun. Die 15 % definieren die Obergrenze der Haftung des Sicherungsobjektes. Die finanzielle Verpflichtung, die man als Darlehesnnehmer eingeht, ergibt sich ausschließlich aus dem Darelehensvertrag.

Bitte Thread Anfang beachten - ich mache hier keine Rechtsberatung, sondern schildere nur Fälle aus der Realität(z.b bei öffentlich rechtlichen Kreditinstitute). Mit 15 % Grundschuldzinsen verdoppelt sich ca. alle 7 Jahre die Summe, die per Duldungsklage eingefordert werden kann.

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Mir ist einigermaßen unklar, was Du uns eigentlich sagen willst. Wenn Du behaupten willst, daß die Höhe der durchsetzbaren Forderung in irgendeiner Form von der Grundschuld und den eingetragenen dinglichen Zinsen abhängt, so ist das falsch. Relevant ist einzig die offene Forderung (vulgo: Kredit).

Gruß,
Christian

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Bitte Thread Anfang beachten - ich mache hier keine
Rechtsberatung, sondern schildere nur Fälle aus der
Realität(z.b bei öffentlich rechtlichen Kreditinstitute). Mit
15 % Grundschuldzinsen verdoppelt sich ca. alle 7 Jahre die
Summe, die per Duldungsklage eingefordert werden kann.

:smile:))
Diese 15% beziehen sich nicht auf die 200.000DM! Das KI trägt diese Grundschuld ins Grundbuch, das ist die Sicherheit für den Darlehensgeber. Kommt der Darlehensnehmer nicht in die Pötte und erhöht sich die Schuld über diese abgesicherten 200.000DM, so werden die darüber hinausgehenden Märkers 15% verlangt. 200.000DM werden so wie im Kreditvertrag festgelegt verzinst, alles darüber hinausgehende eben mit 15%.
Das ist genau das Gleiche wie mit dem Dispo. Sicherheit hierfür ist das laufende Einkommen. Und kommt der Kunde in den Genuss, mehr als den Dispo auszureizen, schlägt die Bank eben mit hohen Überziehungszinsen zu.

Realität(z.b bei öffentlich rechtlichen Kreditinstitute). Mit
15 % Grundschuldzinsen verdoppelt sich ca. alle 7 Jahre die
Summe, die per Duldungsklage eingefordert werden kann.

Es kann nur der Betrag eingeklagt werden, den der Schuldner wirklich schuldet. Egal ob 5 % oder 15 % im Grundbuch stehen. Dieser hohe Zinssazz soll Veränderungen der Grundschuld im Laufe des Kreditlaufzeit unnötig machen.

Unter dem Link steht unter dem Punkt Zwangsversteigerung wie es läuft
http://www.sicherungsgrundschuld.de/
Grüße aus dem Süden
Jürgen

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Unter dem Link steht unter dem Punkt Zwangsversteigerung wie
es läuft
http://www.sicherungsgrundschuld.de/
Grüße aus dem Süden
Jürgen

Huch, da lag ich ja ganz weit daneben :-/
Versteh aber nicht wirklich, warum in dem Rechenbeispiel auch die Jahre 2001 und 2002 einbezogen wurden. Im Text darüber steht, dass das Jahr davor, also 2003 und folgende berechnet werden können.
Weiß jemand mehr bzw. hat’s jemand besser verstanden?