Grundsteuer auch rückwirkend bezahlen?

Hallo Wissende,

auf folgende Frage habe ich im Steuern-Brett leider keine Antwort bekommen. Wer die Lösung kennt, bitte unter Steuern antworten!

Über die Grundsteuer habe ich nun bereits folgendes herausgefunden:

  1. Eine Befreiung in den ersten Jahren für neu geschaffenen Wohnraum gibt es seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr.
  2. Ohne den Einheitswertbescheid kann man, auch bei Kenntnis von Hebesatz, Vervielfältiger, etc., über die Höhe der Grundsteuer nur spekulieren.

Aber eines habe ich nicht herausgefunden: Wird die Steuer auch rückwirkend erhoben?

Folgender fiktiver Fall: Jemand kauft einen Neubau, bekommt nach x Jahren einen Erhebungsbogen zum Einheitswert und hört dann wiederum y Jahre lang nichts vom Finanzamt. Wenn nun irgendwann in z Jahren ein Bescheid kommt, ist die Grundsteuer dann für x+y+z Jahre nachzuzahlen?

Wer weiss was?

Gruß & Danke

Ted

Hallo,

Grundsteuerpflichtig ist derjeniger, welcher am 1.1. eines jahres als Eigentümer im Grudnbuch steht. Das lässt sich sehr sicher auch rückwirkend feststellen, so dass meines Erachtens solch eine rückwirkende Einziehung nach Verkauf nicht in Frage kommt.

Christian

Hallo Christian,

erst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich glaube nur, da hat es ein Verständnisproblem gegeben.

Person A sei seit Jahr xxxx bis heute Eigentümer, hat nur noch keinen Bescheid bekommen (Neubewertung, da Neubau). Kommt da irgendwann die Rechnung von xxxx bis heute, was dann unter Umständen viele viele Jahre sind???

Gruß

Ted

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Hallo,

rückwirkende Forderungen hier in dem Fall sind meines Erachtens 4 oder 6 Jahre noch möglich.

Christian