Angenommen, jemand hat ein Grundstück (Bauland), welches über ein angrenzendes Waldland (kein Bauland) eine Zuwegung erhalten soll. Beide Grundstücke gehören dem selben Eigentümer.
Durch die Zuwegung würden keinerlei Bäume oder Pflanzen beschädigt.
Es gibt zwar eine direkte Anbindung an eine andere Strasse, die erfolgt jedoch über Baulasten (Leitungs- und Wegerecht) auf benachbarten Grundstücken.
Wer oder welches Gesetz oder welche Rechtsprechung kann dem Eigentümer verbieten, auf der Waldfläche eine Zufahrt zu dem dahinter liegenden Baugrundstück zu erstellen? Ich meine, es soll ja Waldfläche bleiben, aber warum sollte man durch einen Wald keine befahrbare Zuwegung legen dürfen, zumal dabei nichts beschädigt wird?
Grüsse
D.M.