Haftung bei EC Kartenverlust

Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Es gerät der komplette Geldbeutel mit EC-Karte/Personalausweis/Führerschein in Verlust.
Sämtliche Karten werden sofort gesperrt. Verlustanzeige bei Polizei gemacht.
ca. 5 Tage später werden Mobilfunktelefone in einem Mobilfunkshop gekauft+Vertrag auf den Namen des Personausweisinhaber. Rechnungen kommen per Post mit dem Vermerk „wird in 10 Tagen abgebucht“.
Wer haftet in diesem Fall?
Der Shopbetreiber muss doch prüfen wenn er auf Rechnung verkauft.
Ebenso Überprüfung Passfoto, falls überhaupt geschehen.
Betrugsanzeige bei Poizei wurde nach bekanntwerden des Missbrauchs gemacht.
Bin auf die Meinungen gespannt.
Gruß
Andy

Hallo,

Wer haftet in diesem Fall?

wie wärs mit einem Blick in die AGB des kartenausgebenden Kreditinstitutes?

Bin auf die Meinungen gespannt.

Meinungen sind sicherlich nicht gefragt.

Gruß
Christian

wie wärs mit einem Blick in die AGB des kartenausgebenden
Kreditinstitutes?

Darum geht es doch gar nicht; die Lastschrift kann ja sowieso zurückgegeben werden.

Ich denke, es soll hier um die Frage gehen, ob der Mobilfunkbetreiber irgendwelche Ansprüche gegen denjenigen erheben kann, in dessen Namen hier offenbar ein Vertrag geschlossen wurde - und zwar unter Vorlage etwa der Maestro-Karte.

Und für solche Ansprüche sehe ich keine Grundlage.

Levay

Ja genau das mein ich. Hat der Mobilfunkanbieter Möglichkeit
gegen den Inhaber der Maestro Card und Personalausweis vorzugehen.
Eine fremde Person hat sich ja mit falscher Identität ausgegeben.
Der wahre Besitzer hat längst den Verlust bei der Polizei angezeigt.
Andy

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Hallo Andy!

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass das Geld zurückerstattet wird, wenn man beweisen kann, dass die Anzeige über den Verlust vor Abschliessen des Vertrages gemacht wurde.
Ist mit ner Menge Lauferei und Papierkrieg verbunden. Und es ist natürlich auch sch***** wenn auf einmal 3000 Euro vom Konto abgebucht werden (oder es versucht wird…). Und man dann noch lauter Mahnungen bekommt.
Aber: Kopf hoch! Das regelt sich.
Die Polizei weiss in so einem Fall normalerweise wie man vorzugehen hat. Einfach mal auf dem nächsten Revier fragen.

Grüße
Artemis

Hallo Danke für die Info:smile:
Gott sei Dank wurde die Anzeige vorher gemacht.
Grüße
Andy

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Hallo,

Ich denke, es soll hier um die Frage gehen, ob der
Mobilfunkbetreiber irgendwelche Ansprüche gegen denjenigen
erheben kann, in dessen Namen hier offenbar ein Vertrag
geschlossen wurde - und zwar unter Vorlage etwa der
Maestro-Karte.

es sieht wohl so aus, daß das so gemeint war. Daß die Frage in der Hinsicht etwas mißverständlich gestellt war, zeigt zum Glück auch die Antwort von Artemis :smile:

Und für solche Ansprüche sehe ich keine Grundlage.

Ich auch nicht.

Gruß
Christian