Hallo liebe Wissenden,
seit einer Weile beschäftigt und im Freundeskreis eine Frage zur Haftung bei Diebstahl durch einen Angestellten und wir „Hobbyjuristen“ versuchen uns bislang ohne Einigung daran.
Sollte die Frage hier falsch sein, bitte entschuldigt, ich wusste es nicht besser.
Ausgangssituation wäre folgende:
In einer GmbH, die mehrere Sportstudios betreibt, wird ein neuer Angestellter beschäftigt. Die Oberen wüssten, dass dieser bereits wegen verschiedener Delikte (u.a. vielleicht Diebstahl) vorbestraft und auf Bewährung wäre.
Wäre es nun zu verantworten, diese Person alleine und unbeobachtet mit den Schlüsseln zu den Spinden (vom Studio gestellt) zu lassen? Eine andere Möglichkeit zur Aufbewahrung von persönlichen Sachen gäbe es dort nicht.
Angenommen, der Angestellte könnte dem Drang nicht widerstehen und bräuchte unbedingt ein paar Groschen für einen Kaugummi. Diese würde er sich von einem Gast (ohne zu fragen) borgen wollen und weil er die Einrichtung in der Umkleide nicht demolieren möchte, würde er die Türen der Spinde einfach mit dem Zweitschlüssel aufsperren.
Wäre es nun jedermanns eigenes Pech, der unfreiwillig ein kleines Darlehen gegeben hätte, weil der Spind genutzt wurde
oder
wäre es vielleicht sogar grob fahrlässig vom AG gewesen, eine solchen Schelm zu beschäftigen?
Grundsätzlich sind wir uns soweit einig, dass jeder für das haftet, was er „verbrochen“ hat. Aber wie sähe es jetzt in so einem Fall aus?
Vielen Dank für Rat und Tat,
Kathi