Haftung Minderjährige

Hallo!

Mal angenommen, ein 9-jähriger würde in einer beaufsichtigten Nachmittagsbetreuung seiner Grundschule folgendes anstellen: Im Übermut tritt er kräftig gegen eine Tür, die im unteren Bereich Sicherheitsglas enthält, um diese (mit Hilfe des gezielten Tritts) zu öffnen! Das Glas der Tür erhält dabei einen kräftigen Riss.

Wer muss die kaputte Scheibe bezahlen(Schule, Eltern, deren Versicherung…) und warum?

Bin gespannt!

Wer muss die kaputte Scheibe bezahlen(Schule, Eltern, deren
Versicherung…) und warum?

Die Schule.

Weil sie eine neue Scheibe haben will und niemand anderes wohl die Schuld für die Zerstörung der alten hat.
(„Schuld haben“ kann ein 9jähriger nicht. Schuld haben könnte eine Aufsichtsperson, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigte.)

Die Schule.

Weil sie eine neue Scheibe haben will und niemand anderes wohl
die Schuld für die Zerstörung der alten hat.
(„Schuld haben“ kann ein 9jähriger nicht.

kann es nicht ? 9 ist mehr als 6…

http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

für eine deliktische haftung des 9jährigen kommt es iRd § 828 III, 823 I BGB

a) auf die zurechnungsfähigkeit an: sie bestimmt sich nach der allg. einsichtsfähigkeit des jugendlichen
geht man von einem durchschnitts 9 jährigen aus, dann kann man mA davon ausgehen, dass er weiß, dass das öffnen von türen mit tritten gefahren birgt. (auf die konkreten folgen kommt es nicht an)

b) verschulden: auch ein 9 jähriger kann mA nach wissen, dass er sorgfaltswidrig handelt, wenn er gegen eine scheibe tritt, um eine tür zu öffnen

daher besteht ein deliktischer anspruch gegen den minderjährigen.

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Meines Wissens nach mus die Haftpflichtversicherung der Eltern sofern vorhanden für den entstandenen Schaden aufkommen.

Angenommen die Klassenlehrerin des Schülers stand unmittelbar daneben, so kann auch die Versicherung der Schule in Haftung genommen werden.

Ich kann mich aber auch irren.:smile:)