Handy gefunden und Strafanzeige

Hallo,
Bräuche dringend schnell Hilfe.
Habe im Zug ein Handy gefunden. Es lag auf dem Sitz und habe es mitgenommen. Es ist ein Apple Handy gewesen. In meiner Dummheit habe ich nach ein paar Wochen meine Simkarte reingetan um zu sehen ob ich es zum laufen bringen kann. Mir ist einfach nicht eingefallen es bei der Polizei abzugeben. Ich habe das Handy auch nicht mehr. Jetzt steht nach vielen Wochen die Polizei vor der Tür und bezichtigt mich ich hätte es geklaut. Ich habe es nur auf dem Sitz gefunden. Jetzt habe ich doch tatsächlich ein Ermittlungsverfahren bekommen. Morgen soll ich bei der Polizei vorsprechen. Ich bin fix und fertig. Was kann mir denn da passieren?

Ist das nüchtern betrachtet nicht so, dass Du eine Straftat begangen hast, dies aber noch nicht mal so siehts (Du hast „das Handy ja nur gefunden“) geschweige denn Reue empfindest und fragst nun hier um Hilfe, wie Du dich aus der Affäre ziehen kannst? Jeder der dir hierfür eine Antwort gibt, macht sich doch zumindest moralisch zum Mittäter.

Steh jetzt halt endlich deinen Mann (ich nehme mal an, dass Du einer bist, das das Verhalten eher nicht weiblich ist) und akzeptiere, dass Du einen kriminellen Fehler begangen hast und dafür schlicht und einfach bestraft werden musst.

Bezüglich des Straßmaßes findest Du ganz einfach INformationen im Internet. Z.B. findet man auf Anhieb:
► Wer eine Sache findet, die mehr als zehn Euro wert ist, ist laut
Paragraf 965 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verpflichtet, sie
abzugeben.
► Wer das nicht tut, macht sich der Unterschlagung strafbar
(Paragraf 246 StGB). Ihm droht eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall
sogar Gefängnis. Tipp: Fundabgabe schriftlich bestätigen lassen.

Bestimmt ist Paragraph 965 BGB und 246 StGB auch ganz einfach im Netz zu finden.

Im Übrigen glaubt dir kein Mensch - und schon gar nicht ich -, dass Du das nur versehentlich nicht abgegeben hast. Dann hättest Du nie im Leben versucht, das Ding mit deiner eigenen SIM-Karte in Gang zu bringen und vor allem hättest Du es noch. Dieses Verhalten würde sich auf mich, wäre ich dein Richter, nicht wirklich so auswirken, dass ich das Strafmaß verringern würde. Einzig glaubhafte Einsicht und Reue würden sich auf mich strafmildernd auswirken.

PS: Neulich habe ich mein Smartphone im Zug verloren und bin heilfroh, dass es nicht von jemandem wie dir gefunden wurde sondern von einem ehrlichen Menschen, so dass ich es am nächsten Tag wieder hatte. Dieser Mensch hat dann auch einen angemessenen Finderlohn bekommen - das Gegenteil von einer Strafanzeige!

Hallo man hätte es gleich bei der Bahnpolizei , Polizei abgeben müssen . Jetzt hast Du ein großes Problem wo man nicht so schnell herauskommt .

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Danke für die Antworten. Ich bin eine Frau, ein Mann hätte es bestimmt abgegeben. Wenn ich ein Handy im Ort gefunden hätte dann hätte ich es auch da bei der Polizei abgegeben, aber wie sollte man eine Person finden die irgendwann im Zug gesessen hat. Das ein Handy registriert ist das wußte ich nicht.

Bettelst du eigentlich ständig um Prügel? Es geht hier um Fundunterschlagung! Die hat nichts damit zu tun, wo man etwas gefunden hat, und ob man/die zuständigen Stellen den rechtmäßigen Eigentümer finden, sondern ausschließlich damit, dass man sich Dinge angeeignet hat, die jemand anderes offensichtlich verloren hat. Das Fundrecht ist (ausgerechnet abgesehen von öffentlichen Verkehrsmitteln und -Gebäuden) für den Finder an sich recht komfortabel ausgestattet. Der ehrliche Finder bekommt einen Finderlohn bzw. darf die Fundsache ganz offiziell und rechtmäßig behalten, wenn sich kein Eigentümer ermitteln lässt. Aber auch wenn man mit der Meldung des Fundes kein Geschäft machen kann, gehört es sich einfach nicht, gerade so wertvolle Dinge wie ein Smartphone einfach einzusacken. Und daher steht das nun mal richtigerweise unter Strafe.

Wenn die Weste ansonsten sauber ist, wird sich die Strafe in Grenzen halten. Dumm hier allerdings, dass das Gerät „weg“ ist. Das sollte besser schnell wieder auftauchen, denn sonst ist natürlich abgesehen von der strafrechtlichen Seite der Geschichte auch der Eigentümer vermutlich recht schnell mit einer Schadenersatzforderung dabei. Ganz abgesehen davon macht sich eine Wiedergutmachung im Strafprozess immer gut. D.h. wenn das Ding wirklich weg ist, dann besser jetzt sofort die Staatsanwaltschaft anschreiben, und anbieten, dass man Wiedergutmachung leisten möchte, weshalb man um Herstellung eines Kontakts zum Verlierer bittet. Das wird man dort sehr wohlwollend zur Kenntnis nehmen.

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ähm…
so richtig kann ich das nicht nachvollziehen.

Meinem Sohn wurde sein niegelnagelneues Handy geklaut…Anzeige bei der Polente…auch dort die IMEI-Nr. kundgetan…
Frage meinerseits ob man das Ding nicht Orten könnte wenn es aktiviert wird…Antwort der Gesetzeshüter:
„Ja technisch möglich, aber nicht erlaubt wegen Datenschutz(!)“
Brech
„Aber…wenn mit dem Handy eine Straftat begangen würde…dann dürfen die Gesetzeshüter es auch orten und dessen Historie erkunden…“
oder
„wenn es im Zuge zB. einer Hausdurchsuchung gefunden wird dann kann es aktiviert werden und dann somit seinem ursprünglichen Besitzer zugeordnet werden.“

…also irgendwas stimmt mit dem Handy nicht…

Hallo,
Kompliment dafür, dass es erst einer Strafanzeige bedurfte,um von eigener Dummheit zu sprechen.
Selbst wenn unmittelbar die Versuchung so groß war, sich das Apple-Teil anzueignen, dann waren dennoch Wochen Zeit, den Fund abzugeben!
Aber dann noch zu versuchen, das Ding mit der eigenen SIM-Karte ans Laufen bringen zu wollen, und wenn das nicht funktioniert, dann ist es auf wundersame Weise weg?!?
Dümmer geht echt nicht!
Sowas gehört bestraft.
Hast Du Dir jetzt erhofft, hier Gaunertricks zu erfahren, die Dir den Popo retten?
Mao

Orten kann es der Besitzer ganz einfach. Wenn du (bei meinem windows-handy original dabei, bei anderen aber auch im store erhältlich) musst du das beim Einrichten nur aktivieren. Ich kann, wenn mein Telefon nach dem einschalten auftaucht alle Daten löschen, es klingeln lassen auch bei Stummschaltung, und es komplett sperren. Wäre dann durch pw-eingabe wieder freizuschalten. Und ich kann ziemlich genau sehen wo es sich befindet, auch im Bad wo ringsrum Betonwände sind.

Davon abgesehen, habe ich kein pw eingerichtet, damit ein ehrlicher finder anhand der Fotos auch herausbekommen kann, wo der Besitzer steckt.

Wir hatten bei einem Festival mal eine Kamera gefunden, da haben wir anhand der Fotos mal eine runde über den Zeltplatz gedreht und anhand Partyzelt und Autokennzeichen schnell gefunden. Gemütliches Grillen am Abend war da mit drinnen😁

Heute kommt man aber auch nicht mehr weit, mit einem beklagten Handy

Moin,

das heißt Fundunterschlagung. Nicht gewusst?

Gruß
Ralf

  • Zu der Anhörung musst du nicht erscheinen.

  • Zu einem Gerichtstermin aber schon.

  • Kannst dir auch anwaltlichen Rat holen, dann wird die Geschichte entweder billiger oder noch teurer.

  • Du wirst vermutlich von der Staatsanwaltschaft direkt eine schöne Geldstrafe aufgebrummt bekommen.
    30 Tagessätze?

  • Fundsachen sind „unverzüglich“ abzugeben, wenn du dazu nicht in der Lage bist, laß es besser liegen

  • Was heißt, ich habe das Handy nicht mehr, hast du es weggeworfen???

  • Dann solltest du gleich über freiwillige Schadensersatzzahlung nachdenken.

  • Aus Fehlern wird man (frau) klug.

was soll das heißen.
Dumm und blond ?

viel mehr würde mich Interessen was eigentlich „Ich hab das Handy auch nicht mehr“
bedeuten soll !

ROFL

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Was soll das denn heißen, wo ist es denn jetzt? ramses90

Einen Hehler gefunden und das Teil zu Geld gemacht?
.