Hartz 4 beantragen mit 19?

Hallo liebe user,

ich bin grad 19 jahre alt und bin arbeitslos sein 1 monat. Ich habe mir vorgenommen zu streiken und nicht mehr über zeitarbeitsfirmen zu arbeiten. Ich bekomme jetzt bis august Arbeitslosengeld vom arbeitsamt und da ich nur 321€ bekomme will ich jetzt hart 4 beantragen. Meine frage ist, wenn ich hart 4 beantrage wird es genehmigt oder wird es abgelehnt aus dem grund das ich noch jung bin und arbeitsfähig bin? Wie lange dauert die überprüfung und evtl. die genehmigung?

mfg

Hartz hat nichts mit dem Alter zu tun, du mußt schnellstens begleitendes Hartz IV beantragen dein ALG 1 reicht ja nicht zum Unterhalt. sei vorsichtig auf dem AA mit der Äußerung das du nicht bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten willst, das kann zur Sperre führen; die Bearbeitung dauert etwas, von amt zu amt unterschiedlich, ich denke aber mal das sie dir bald wieder etwas anbieten , du bist sehr jung

Hallo Therhis45.

Da bei unter 25-jährigen z. T. andere Regeln gelten, kann ich da keine genaue Auskunft geben. Ich rate daher mal in dem Forum :http://hartz.info/index.php
nachzufragen. Da sitzen etliche „Fachleute“, die weiterhelfen können.
Sorry, aber ich möchte auch keine falsche Auskunft geben.
LG Paco

Ob man dies gut findet oder nicht was Du machen willst ist die eine Sache.Ich ziehe es immer vor zu arbeiten aber dies ist Deine Sache.Das andere ist folgendes: Du bekommst ganz normal ALG2 wie jeder ander auch. Außer: Du bist selbst schuld ,bist fristlos gekündigt worden oder hast selbst gekündigt.Dann wirst Du erst einmal gesperrt.Wenn du erst 21 Jahre alt bist werden Deine Eltern außerdem die Unterkunft usw für Dich zahlen müssen .Du bekommst wohl keine Wohnung usw bezahlt.Deswegen erhälst Du auch nur 366 Euro ALG2-wenn überhaupt.Dann kommt hinzu:Natürlich bist Du arbeistfähig und Du bekommst wohl erst ALG2.Lehnst Du aber dann während Du ALG2 bekommst Zeitarbeitsfirmen ab,wirst Du gesperrt.Erst ein Drittel soweit ich weiß und dann zwei und dann komplett.Dann steht Dir in dieser Zeit auch kein anderes Geld mehr zu.Also wenn Du nur aus dem Grund nicht mehr in Zeitarbeitsfirmen arbeitest weil du „streikst“ wirst du auch beim ALG2 nicht weit damit kommen-im Gegenteil.Ich weiß,daß es nicht das ist was Du hören willst aber das ist das Gesetz.Du musst wenn Du arbeistfähig bist und nicht krank oder im Rentenalter einfach arbeiten.Lehnst Du Arbeit ab in ALG 2 wirst Du ganz schnell gesperrt.Ist ja aber auch klar ansonsten würde es ja jeder machen und sagen keine Lust zu arbeiten ich hole mir ALG 2.Besser Du suchst Dir eine gute Arbeit oder bleibst im Arbeitslosengeld.LG

Hallo liebe user,

ich bin grad 19 jahre alt und bin arbeitslos sein 1 monat. Ich
habe mir vorgenommen zu streiken und nicht mehr über
zeitarbeitsfirmen zu arbeiten. Ich bekomme jetzt bis august
Arbeitslosengeld vom arbeitsamt und da ich nur 321€ bekomme
will ich jetzt hart 4 beantragen. Meine frage ist, wenn ich
hart 4 beantrage wird es genehmigt oder wird es abgelehnt aus
dem grund das ich noch jung bin und arbeitsfähig bin? Wie
lange dauert die überprüfung und evtl. die genehmigung?

mfg

@Terhis45,
also mit dem Streik wird es nicht klappen, weil du eine Arbeit annehmen musst sonst wird dir Hartz IV gekürzt oder ganz gestrichen.
Nächster Punkt, wenn du bei den Eltern lebst oder in einer Gemeinschaft, dann zählt das Einkommen mit dazu.
Deine Eltern sind auch für dich unterhaltspflichtig bis zum 24 Lebensjahr. So lange wird dir zugemutet, zuhause zu leben zum Beispiel.

Was hindert dich, sich irgendwo anders zu bewerben oder in einer anderen Gegend.
Notfalls, wenn du noch keine Ausbildung hast, dann beantrage die und lerne einen Beruf oder wenn dir schon der schulische Abschluss fehlt, dann mache in nach.
mfg falkoo

Hi Terhis45,

Du kannst Hartz IV beantragen. Die Bewilligung dauert seine Zeit. Wie lange, kommt auf das Amt an, wo Du es beantragst.
Ob Du Anspruch darauf hast, hängt von Deinem Einkommen und Deinem Bedarf ab. Wenn Du noch zu Hause wohnst, wird das Einkommen Deiner Eltern mit angerechnet, d.h. sie beantragen dann quasi auch Hartz IV.
Und natürlich wird von Dir erwartet, dass Du Dich um Arbeit bemühst. Du wirst noch mehr zur Arbeit ermutigt als beim Arbeitsamt.
Gruß
R.

Eine Bearbeitung dauert ca. 2 Wochen.

Hallo,

also erstmal muss ich dir sagen, dass deine kritische Einstellung gegenüber Zeitarbeit respektabel ist, allerdings würde ich das nicht unbedingt als „Streik“ beim Jobcenter verkaufen, du darfst natürlich sagen, dass das für dich nicht in Frage kommt, aber bitte immer schön sachlich bleiben und gute Argumente parat haben. Zu deiner Frage: Generell ist es so, dass ALG 2 beantragen kannst, ich vermute auch, dass du etwas bekommst. Es kommt beim Hartz 4 in deinem Alter auch drauf an, ob du noch zu Hause wohnst und ob es theoretisch möglich ist,l dass deine Eltern dich mitfinanzieren, dazu kann man natürlich so jetzt nix sagen. Klares Ziel von Hartz 4 ist ja unter anderen junge Erwachsene wieder oder weiterhin den Eltern als Versorgende sowohl in Hinsicht auf Miete als auch auf lebensunterhalt unterzujubeln. Desweiteren musst du damit rechnen, dass du sofort in eine Maßnahme gesteckt wirst, um so schnell wie möglich zermürbt zu werden. Diese Maßnahmen dienen meiner Meinung nach nix anderem, als die Leute aus der Statistik zu ziehen und weichzukochen, damit sie sich so schnell wie möglich was anderes suchen. Also wie gesagt, du kannst es beantragen und du wirst es auch bekommen, wenn deine Eltern dich nicht mitversorgen können, aber das Antragsverfahren kann bis zu 6 Wochen dauern, je nachdem, was bei dir los ist und ich persönlich würde es mir 2 mal überlegen für 50 Euro mehr Lebensunterhalt in die Vorhölle einzuchecken und mich komplett „nackig“ machen zu müssen. Und alles, was du als Einkommen hast, Kindergeld zum Beispiel wird komplett angerechnet, vielleicht kommst du finanziell besser weg, wenn du nebenbei Einkommen hast, was jetzt nicht (voll) berücksichtigt wird.

Hallo

Meine frage ist, wenn ich hart 4 beantrage wird es genehmigt oder wird es abgelehnt aus dem grund das ich noch jung bin und arbeitsfähig bin?

Ab 15 Jahren kann man selber einen ALG2- Antrag stellen. Und dass man grundsätzlich erwerbsfähig ist, ist sogar _Voraussetzung/> für den ALG2-Anspruch. (Wer erwerbsunfähig ist oder über 65 hat ggf. Anspruch auf Grundsicherung vom Sozialamt… da greift ALG2 nicht.)
Übrigens gehen bereits 1/3 der ALG2-Leistungen an Berufstätige, deren Lohn allein nicht zum Leben ausreicht und die mit ALG2 aufstocken müssen. „Hartz IV“-Bezieher bedeutet nicht unbedingt „arbeitslos“, wie es in den Medien gerne verkauft wird… :wink:

Hier mal ein paar allgemeine Infos zum ALG2: http://hartz.info/index.php?topic=7.0

Wie lange dauert die überprüfung und evtl. die genehmigung?

Das Jobcenter steht in der Leistungspflicht
http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Ggf.sollte man den (im Ratgeber erwähnten) Antrag auf „vorläufige Bewilligung“ stellen.Man kann auch einen Vorschuss beantragen, wenn man mittellos ist (dafür aktuellen Kontoauszug zum Vorlegen mitnehmen.)

Alle Antragsformulare und (rechts) ein Merkblatt und Ausfüllhilfen findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
Noch fehlende Unterlagen kann man (möglichst zeitnah) nachreichen. Ganz wichtig: ALLES mit dem Jobcenter immer nachweislich schriftlich machen/ einreichen und Kopien aufbewahren. Du stehst in der Nachweispflicht darüber, was du eingereicht /vorgelegt hast.

Hier noch ein paar wichtige Erst-Infos:
http://hartz.info/index.php?topic=43.0
http://hartz.info/index.php?topic=726.0
http://hartz.info/index.php?topic=32844.0
http://hartz.info/index.php?topic=1844.0

LG_

hallo,
streiken ist nicht, da gibt es gleich Sanktionen vom Jobcenter. Sie müssen arbeiten, wenn Sie einen Job angeboten bekommen
Gruß

Hallo Terhis45,

Arbeitslosengeld vom arbeitsamt und da ich nur 321€ bekomme
will ich jetzt hart 4 beantragen. Meine frage ist, wenn ich
hart 4 beantrage wird es genehmigt oder wird es abgelehnt aus

Ich würde an Deiner Stelle überlegen, ob Du nicht eher HartZ 4 oder Leistungen des ALG II als Aufstocker beantragst.

Im Ernst. Im ALG II steht, dass jeder, der nicht über ausreichendes Einkommen verfügt aufstockende Leistungen beantragen kann.
Das mit dem Streik würde ich nicht so laut sagen, denn dann stehst Du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hättest nicht einmal mehr Anspruch auf ALG I.
Natürlich musst Du keine unzumutbare Arbeit annehmen, jedoch weiss ich nicht, ob die Zeitarbeitsfirmen (früher auch Sklavenhändler genannt) immer noch zu den unzumutbaren Arbeitsstellen gehören, die nicht angenommen werden müssen.
Ein weiteres Problem könnte das Alter sein. Lebst Du im eigenen Hausstand oder noch bei den Eltern. Im letzteren Fall würdest Du als U25 zur BG der Eltern zählen…
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf zumindest ergänzende Leistungen, wenn Du von Deinem Einkommen nicht leben kannst (s.o.).
Dein Anspruch errechnet sich wie folgt:

  1. Hilfe zum Lebensunterhalt 374 Euro
  2. Kosten der Unterkunft x Euro
  3. individuelle Mehrbedarfe y Euro

Hiervon wird Dein Einkommen abgezogen und die Differenz erhältst Du dann als aufstockende Leistung
( Hier: 374 + x + y - 321 )

Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu mehreren Wochen dauern. Allerdings kannst Du, wenn eine Notlage vorliegt (davon gehe ich jetzt mal aus), auf einer Abschlagszahlung bestehen.
Bedenke aber, dass Leistungen erst ab dem Zeitpunkt gewährt werden, ab dem die Behörde von dem Bedarf erfahren hat. Am Besten sofort im Jobcenter anrufen und nach den Öffnungszeiten fragen. Dabei gleichzeitig darauf hinweisen, dass Du Leistungen nach dem ALG II beantragen musst und sie dies doch bitte im Computer als Vorsprache vermerken wollen, sofern Du heute (in der Regel auch morgen, da Mittwoch) nicht mehr vorsprechen kannst.
Wenn noch Fragen offen sind gerne nochmal ansprechen.

LG
Franz57

kommt darauf an , ob du eigene wohnung oder auch vermögen hast.finde das gut mit dem streiken, der staat hat die sklavenlöhne eingeführt, nun soll er och dafür gerade stehn mit sozialhilfe und und und.

Wenn Du bisher mind. 1 Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, bekommst Du ja jetzt ALG 1 für eine bestimmte Zeit. Das legt das Arbeitsamt fest. In dieser Zeit musst DU DIR, das muss ja keine Zeitarbeitsfirma sein! einen neuen Job suchen und auch Angebote vom Arbeitsamt annehmen, bzw. Dich dort vorstellen. Klappt das nicht, folgt ALG 2 = Hartz4. Suche nach Arbeitsangeboten direkt von Firmen oder bewirb Dich direkt. WENN DU SELBST AKTIV WIRST, umso besser! Viel Erfolg!

Hallo Terhis,

wohnst du noch zu Hause? Dann sieht es eher schlecht aus mit ALG2.

Wenn nicht, dauert der Antrag bis zu 6 Wochen. In der Regel musst du dir sogar einen Teermin geben lassen um den ausgefüllten Antrag abzugeben. Dein Alter spielt dabei keine Rolle. Das du „streiken willst“ und nicht mehr bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten willst, das behältst du dann aber lieber für dich :wink:

Grüße und alles Gute
DC

Hallo Terhis45,
Aufstockung sofort beantragen, es wirkt dann ab Antragstellung. Darf bis zu 6 Wochen dauern. Je nach Gemeinde geht es aber schneller. Streiken ist so eine Sache. Man kann auch krank werden. Dann wird das Geld weiter gezahlt. Viel Glück.

Gruß
Wuddel

Ich habe es mir durch den kopf gehen lassen und werde es nicht beantragen. Weil ich sowieso nicht komplett 368€ bekomme weil ich bei meinen eltern wohne. weil ich sowieso alg schon 550€ bekomme. Daswegen werde ich dass nicht beantragen. Der papierkram macht schon kopfschmerzen :smile:

Hallo,
die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet. Doch soweit mir bekannt ist, dürfte ein Anspruch auf ALG II bestehen, wenn du bereits in einem eigenen Haushalt lebst. Wenn du noch im Haushalt deiner Eltern lebst oder mit einer Lebensgefährtin, wird deren Einkommen berücksichtigt.

l.G.

Sorry, bin bis Anfang Juni im krankenhaus kann z. Zt. nicht helfen, habe dort kein Internet.

hallo,

sicherlich kannst du Hartz 4 beantragen, wenn das Einkommen nicht ausreicht deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Jedoch ist zu beachten, dass solange du bei den Eltern wohnst (25 Jahre) nur bei zerstrittenen Familienverhältnissen Hartz 4 möglich ist.
Gruß
Franjo