Hartz 4 und Wohngeld trotz Arbeit ?

Liebe/-r Experte/-in,

der Mann meiner Tochter könnte nach langer Zeit Hartz 4 nun einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen.
Er würde am Anfang ca. 800€ Netto verdienen und hätte eine tägliche Fahrstrecke von Hin- und Zurück 60 Km mit dem Auto. Er ist nun der Meinung die Kohle ist zu wenig, denn er würde ja dann vom Amt keine Hilfe mehr bekommen. Ich bin mir da nicht wirklich sicher. Gibt es nicht auch die Möglichkeit bei so geringem Einkommen Hartz 4 Aufstockung und Wohngeld zu bekommen.
Wie gesgat, die beiden sind verheiratet und haben ein 3 Montate altes Kind.
Ich möchte den jungen Leuten gern helfen und danke für jeden Tip.

Liebe/-r Experte/-in,
definiv sind 800 Euro zu wenig, das Minimum zum Leben beträgt der komplette Hartz Iv-Satz für 2 Erwachsene und ein Kind plus die Miete, reicht das geld was man verdient nicht aus, muß er unbedingt begleitendes Hartz Iv beantragen, das wird ihm auch bewilligt, genaues summenmäßig kann ich dir nicht sagen, da das wohngeld je nach stadt anders geregelt ist, also unbedingt zum amt
der Mann meiner Tochter könnte nach langer Zeit Hartz 4 nun
einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen.
Er würde am Anfang ca. 800€ Netto verdienen und hätte eine
tägliche Fahrstrecke von Hin- und Zurück 60 Km mit dem Auto.
Er ist nun der Meinung die Kohle ist zu wenig, denn er würde
ja dann vom Amt keine Hilfe mehr bekommen. Ich bin mir da
nicht wirklich sicher. Gibt es nicht auch die Möglichkeit bei
so geringem Einkommen Hartz 4 Aufstockung und Wohngeld zu
bekommen.
Wie gesgat, die beiden sind verheiratet und haben ein 3
Montate altes Kind.
Ich möchte den jungen Leuten gern helfen und danke für jeden
Tip.

vor ab ja er kann das arbeitslosengelt aufstocken lassen denn dadurch das er nicht alleine lebt hat er einen größeren bedarf.
das wohngeld ist eine kann sache und müsste geprüft werden das kann man bei der zustendigen wohngeltstelle machen und wohngeld würde dann auch höchsten das kind bekommen.
er kann außerdem fahrkostenübernahme für ein halbes jahr beantragen das steht allen alg2 empfängern zu als unterstützung um wieder ins arbeitsleben eintreten zu können das muss er dann mit seiner zuständigen arbeitsvermittlerin besprechen.

ich hoffe ich konnte helfen wenn noch weitere fragen sind immer gerne melden

Hallo,

zu Hartz IV habe ich gerade unter hier
einiges geschrieben.

Auch bei der Familie:
Das Existenzminimum für Mann, Frau und Kind, dazu die Kaltmiete und die Heizkosten = notwendiges Existenzminimum.

Wenn das Einkommen geringer ist, wird der Rest dazu gegeben. Kindergeld ist auch Einkommen!

Wenn der Mann also arbeitet, so benötigt die Bedarfsgemeinschaft (BG) automatisch weniger Geld.

Allerdings ist nicht der Nettoverdienst das Einkommen. Von den 800,- EUR werden zunächst die Fahrtkosten abgezogen. Entweder pauschal 10 Cent je Kilometer (ich glaube Entfernung - NICHT Fahrtkilometer) oder auch mehr, wenn durch Belege nachgewiesen wird, das die Fahrten teuer sind. Hier also 30x 0,10 EUR = 3,- EUR pro Tag x 20 Tage ca. 60,- EUR pro Monat.

Dann eine nicht ganz unkomplizierte Formel, nach der nochmal zunächst 100,- EUR und dann noch eine Kleinigkeit (hier zu kompliziert) vom Netto abgezogen wird.

Damit werden also geschätzt 300,- EUR incl. Fahrtkosten vom Netto abgezogen. Also bleiben rund 500,- Einkommen. So bekommt die BG dann 500,- weniger Hartz IV.

Dazu hat der Mann wieder eine Job und die Chance, ein besseres Gehalt zu bekommen. Es ist ein Anfang.

Wohngeld gibt es bei Hartz IV nicht. Schliesslich wird die Wohnung komplett von der ARGE mit Hartz IV bezahlt.