Hat ein Hartz IV Empfänger Anspruch auf Urlaub?

Hallo,

ihre Frage ist sicherlich aus verschiedenen Sichtweisen zu beantworten.
Daher versuche ich Ihnen mal 2 Sichtweisen aufzuzeigen.

  1. Möglichkeit

Sie stellen einen Antrag bei ihrer ARGE auf Urlaub, sie geben darin Datum von wann bis wann an. Falls sie Single sind geben sie als Begründung an:
Entweder: Das sie einen Mann kennengelernt haben und mal einige Tage zu ihm auf Besuch wollen. (Hier riescht die ARGE natürlich die Möglichkeit das sie evtl. wenn es etwas festes gibt aus dem Leistungsbezug fallen könnte.) oder:
schlicht und einfach Verwandtschaft besuchen.
Sollte die ARGE nach einem Ort fragen: Nun Deutschland ist groß und eine Telefon Nr. … sie haben sicherlich ein Handy.

  1. Möglichkeit

Je nachdem wie lange der Urlaub dauern würde, einfach ab und keine Meldung machen.
Gut wäre dabei wenn sie jemanden hätten der hier und dort mal nach Post schaut und sie informiert ob etwas von der ARGE dabei ist.

Das waren jetzt 2 Sichtweisen, wobei ich ihnen auf jeden Fall sagen muss, die 2. Möglichkeit ist nicht erlaubt wird aber oft so habe ich es erlebt praktiziert.

Egal wie sie sich letztlich entscheiden, wichtig ist wenn sie einen schriftlichen Antrag auf Urlaub stellen, muss dieser nicht genehmigt werden das obliegt ihrem Sachbearbeiter auf jedem Fall müssen sie erst eine Genehmigung in schriftlicher Form erhalten.

Ich hoffe es hilft Ihnen.

Welche Schritte sind nötig, damit ein Hartz IV Empfänger in Urlaub fahren möchte?
Reicht das wenn man einfach sagt ich bin dann mal weg für ne Woche oder muss man offen legen wo man hinfährt und wieviel Geld man dafür bezahlt hat? Nur damit man sich hinterher die Frage gefallen lassen muss, wo dieses Geld denn wohl herkommt. Wie lange vor der Urlaubsreise muss man sich melden?

Freue mich über ernst gemeinte Antworten.
Annie

@aAnnie,
ob Du in Urlaub fahren kannst liegt im ermessen vom Sachbearbeiter.
Sagt er nein und begründet das auch, dann haste einfach nur Pech gehabt.
Von Fragen wegen deines Urlaubes, was es kostet usw. darfst Du sicher mit rechnen.
Man kann sich ja da so herrlich verplappern, wie dass hat mein Spezi oder Freund bezahlt.
Wie es gemacht wird kannst Du auch aus den zwei Links entnehmen.

http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-urlaub

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
mfg falkoo

Hallo Annie,

grundsätzlich ist festzuhalten, dass jemand, der nicht arbeitet, kein Recht auf URLAUB hat. Die Definition ist hier schlichtweg falsch. URLAUB gibt es nur für Arbeitende. Bei Arbeitlosengeld II-Empfänger spricht man von einer ORTSABWESENHEIT. Die Behörden nehmen es hier mit den Begrifflichkeiten schon genau, von daher wäre ich an Ihrer Stelle etwas vorsichtig mit dem Anliegen Urlaub.

Ein ALG II- Empfänger kann, so er nicht die Regelung des § 428 (ALG II für Menschen über dem 58. Lebensjahr) unterschrieben hat, nach vorheriger Genehmigung durch die Behörde, bis zu 21 Tage ortsabwesend sein. Dies bedeutet jedoch, dass eine vorherige Genehmigung notwendig ist. Wenn Sie ohen vorherige Gehnehmigung wegfahren und sich dann wieder zurückmelden, kann dies eine Leistungskürzung für die Dauer der Abwesenheit bedeuten. Bitte beachten Sie, dass für diese Dauer auch KEIN KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ besteht. Von daher immer vorher bei der Behörde abklären. Es kann jedoch sein, dass die Abwesenheit verwehrt wird, wenn die Behörde ein Arbeitsplatzangebot zur Verfügung hat. Das ist für Sie dann zwar ärgerlich, aber das Ziel ist ja grundsätzlich aus dem ALG II-Bezug auszuscheiden und wieder dauerhaft in eine Vollzeitbeschäftigugng integriert zu werden. Ich empfehle auch nicht, einfach mal eine Woche wegzufahren und zu pokern, dass es keiner merkt. Der dumme Zufall will es und die Behörde lädt sie gerade in dieser Zeit ein. Oder ein Mitmensch verpfeift sie. Das ist alles schon vorgekommen. Sicherlich kann es sein, dass Sie sich fragen lassen müssen, wie sie die Reise finanzieren. Aber jeder ALG II-Bezieher hat ja schließlich auch geschütztes Vermögen, womit er seine Freizeit finanzieren kann. Wenn Sie also nicht gerade ein extravagantes Reiseziel (z.B. Dominikanische Repulik, Mauritius etc.) oder exorbitant teures Hotel wählen, so sollte es keine Probleme geben. Aber grundsätzlich rate ich an, die Ortsabwesenheit zu beantragen. Das erspart viel Ärger.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.

Gruß
flottebiene

Hallo, habe mal im Internet recheriert und folgendes gefunden:
„Auch Hartz IV Betroffene und Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger haben einen Anspruch auf Urlaub. Zuvor muss man sich allerdings eine Genehmigung von der Arge einholen. Insgesamt hat man einen Anspruch auf 21 Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Wichtig ist , dass sich Erwerbslose vorher rechtzeitig bei der Arbeitsagentur ordnungsgemäß abmelden. Wenn das geschehen ist, können sich Erwerbslose während dieser Zeit außerhalb ihres Wohnortes oder auch im Ausland aufhalten. In der so genannten Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) werden die Einzelheiten geregelt.“ Und wenn die dich fragen wo du das Geld her hast für die Reise kannst du ja sagen du hättest einen edlen Spender gefunden :smile:

hallo,

man muss lediglich vor reiseantritt anmelden, dass man im zeitraum von … bis … nicht zu hause ist. wohin es geht und was das kostet muss dem jobcenter egal sein. es geht nur darum, dass man in dieser zeit nicht erreichbar ist und nicht täglich seinen briefkasten leeren kann um wie sonst die vielen tollen arbeitsangebote anzunehmen…
solch ein angemeldeter urlaub darf nicht länger als 3 wochen pro jahr sein. selbst wenn eine neunmalkluge nachfrage kommt, würde ich sagen, dass ich zum wandern in den harz fahre, aber nicht das ich nach las vegas will um mein alg 2 zu verzocken … :wink:

mit frdl. grüßen,
hansemann

das weiss ich leider auch nicht, hatte noch nie Geld für Urlaub übrig.
Gruß
Christa

Hallo,
ich bin keine Expertin für die Leistungsgewährung nach dem SGB II. Aber ich habe mal gegooglet. s. S.
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic…
l.G.

Hallo Annie,

ein h4 bezieher muss vor der reise einen Antrag stellen beim jobcenter. Man hat 2 bis maximal 3 wochen urlaub im jahr. Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu 4 Wochen dauern. Sollte man vorher gebucht haben und der Antrag wird abgelehnt und man argumentiert mit … Ich habe aber schon gebucht wird die Frage kommen wohin man fährt . Es kann natürlich sein, wenn man sagt man fliegt nach Kuba oder in die Domrep kommen sicherlich fragen auf.

deern50

Hallo aAnnie,

wenn du in den Urlaub fahren möchtest, der dir auch als Hartz IV Empfänger zusteht, dann beantrage das formlos oder persönlich beim zuständigen Amt. Mitteilen musst du, von wann bis wann du ortsabwesend sein willst. Nachweisen musst du nichts, weder wo du hin willst noch wer das finanziert. Beantrage deinen Urlaub, so wie deine Reise fest geplant ist.

Gruß Caro

Halo Annie,

du hast Ansruch auf 21 Kalendertage Urlaub im Jahr. Du brauchst nicht melden wohin und wieviel es kostet.

Du musst aber mindestens bei deiner persönlichen Ansprechpartnerin den Urlaub melden und genehmigen lassen. Sie muss ihn als OAW „Ortsabwesenheit“ in das Computerprogramm eintragen, dann gilt er als genehmigt. - Sie kann ihn verweigern, aber nur aus wichtigem Grund, z.B. wenn bekannt ist, dass du in der Zeit an einem Eignungstest oder einem bestimmten wichtigen Vorstellungsgespräch teilnehmen musst.

Gruß Gwen

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…
Das sollte alles beantworten:smile:

Hallo,

  • es gibt keinen Urlaubsanspruch.
  • Das Jobcenter soll die KundInnen für bis zu 3 Wochen/Jahr freistellen. Das machen sie in der Regel auch.
  • Das Jobcenter muss über die vorübergehende Abwesenheit informiert werden.
  • wenn eine Arbeitsvermittlung oä. ansteht, sagen sie zu Recht: „Nein“.
  • das Jobcenter braucht weder zu wissen, was Sie vorhaben, noch was es kostet.
  • danach gibts einen schnellen Termin bei der Arbeitsvermittlung. Wird der nicht wahrgenommen, drohen Kürzungen!

Viele Grüße
strandperle02

Hallo,

auch Hartz 4 Empfänger können in Urlaub fahren.
Antrag beim Amt stellen!!

Gruß
Franjo

Hallo,
als ALG II Empfänger hat man „Anspruch“ auf eine Ortsabwesenheit von drei Wochen im Jahr.
Diese ist vom JC zu genehmigen. Also auch anzeigepflichtig. Lt. Gesetzgeber heist es rechtzeitig anzuzeigen… also mind. 3 Tage vorher. Nachfragen wie das ganze bezahlt wird können natürlich auftauchen und sind zulässig.
Gruß Marty

Erst einmal auch ein Hartz IV Empfänger hat Anspruch auf Urlaub. Den Jobsuche ist auch nervenaufreibend und anstrengend.
Man muss diesen allerdings beim Vermittler kurzfristig beantragen. Desweiteren soll man darauf bestehen eine schriftliche Bewilligung zu bekommen, um spätere Irritationen ausschließen zu können.
Das gilt für eine sogenannte Ortsabwesenheit in der Woche. Man muss sich nicht abmelden, wenn man zum Beispiel über das Wochenend oder Feiertage wegfährt.
Alles weitere wie wohin, wie bezahlt oder Ähnliches geht dem Jobcenter nix an. Das genaue Reisedatum muss angegeben werden. Es gibt nämlich Grenzen wie lange man weg fahren darf pro Jahr. Dies entspricht etwa den Urlaub eines Arbeitnehmers.
MfG

Ein Hartz IV-Empfänger hat natürlich das Recht auf Urlaub.
Eine Abmeldung bei dem Jobcenter ist unumgänglich, da Du ja für die Urlaubszeit dem Arbitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Es hat niemanden zu interessieren, was, wer oder wie Du den Urlaub finanzierst.

Eine formlose schriftliche Mitteilung reicht aus. Du solltest diese Mitteilung jedoch sicherheitshalber persönlich abgeben.

Tschüss - Ernst

Hallo Annie,
da kann ich Dir leider nicht weiter helfen, kenne mich in der Materie nicht so genau aus.
Gruß
chrissixyz

Als Hartz IV Empfänger hat man Anspruch auf 3 Wochen Urlaub im Jahr. Man muss sich beim Jobcenter abmelden und angeben, wie lange man Urlaub haben möchte. Dass eine Reise gemacht wird und wohin und wie teuer würde ich lieber nicht sagen, denn da taucht natürlich schon die Frage auf, woher das Geld dafür kommt.