Angenommen Verkäufer beauftragt Markler für ein Objekt tätigt zu werden, es wird ein Markleralleinauftrag erstellt und handschrieftlich fügt der Markler ein, das Interessenten bitte an Ihn weitergeleitet werden, ohne genaue Begründung
Verkäufer hat sich während der Vertagslaufzeit immer Korrekt verhalten.
Nun haben sich Bekannte des Verkäufers geäußert das sie das Objekt gerne zu einem späteren Zeitpunkt kaufen würden, worauf der Verkäufer den Markler friestgerecht gekündigt hat.
Markler hat die Kündigung angnommen, möchte dann jedoch noch weitere Besichtigungen durchführen, worauf der Verkäufer Ihm mitteilt das dies nicht mehr von ihm aus benötigt wird.
Wäre bei so einem Fall trodzem eine Proviesion fällig , auch wenn keine Tätigkeit vom Markler vorliegt