Oder auch ein passus, dass Blas- und Schlaginstrumente nicht erlaubt sind, was zwar insbesondere Tubaspieler und Schlagzeuger betreffen sollte aber auch Kinder an der Ausübung ihrer Blockflötenschulhausaufgaben hindern kann, dafür aber wiederum das Geben von Klavierstunden an zig Nachbarskinder erlauben würde etc. blabla.
Hab ich schon erwähnt dass mich solche Passagen ärgern, weil sie keinen Unterschied zwischen guter und schlechter Musik erlauben, was allerdings wieder gut für eben jene Anfänger ist, die etwas andere Spielen, igendwomit muss man ja anfangen und das hört sich meist schräg an.
Habt Ihr den Tubisten mal gefragt weshalb er nicht einfach von 18-20 Uhr spielt? das wäre jedenfalls noch eine humane Zeit in der meist zB. auch Schlagbohrmaschinen etc. erlaubt sind.
Ein Recht auf Hausmusik ist mir jedenfalls unbekannt, aber seit ich so schöne mittelalterliche Flötennoten gefunden hab, würde ich mich drüber freuen, wenns trotz Blasmusikverbot was anderes gibt
Gruß Susanne
(meine persönlich gehaltenen Antwort soll als Zeichen angesehen werden, dass dies nur als Stammtischgelaber zu sehen ist und keineswegs als Rechtsberatung, denn ich bin kein RA)
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