Hallo WWWler,
am Samstag bin ich einer öffentlichen Bibliothek Zeuge folgenden Zwischenfalls geworden: Als die studentischen Hilfskräfte die Bibliothek ordnungsgemäß um 14 Uhr schließen wollten, benahm sich eine Benutzerin völlig daneben, kreischte herum, sie brauche noch Zeit und sehe nicht ein, sich von zwei Studenten gängeln zu lassen. Als sie dann mehrfach (höflich) aufgefordert wurde, die Bibliothek zu verlassen, fing sie an Leihzettel und Stifte herumzuwerfen, ein Bücherregal umzuwerfen und die beiden Studenten auf das Wüsteste zu beschimpfen. Die beiden riefen dann die Polizei an, worauf die unbekannte Bibliotheksbenutzerin unter weiteren Beleidigungen die Bibliothek vor dem Eintreffen der Polizei verlies.
Ich fragte die beiden Studenten dann, warum sie nicht das Hausrecht wahrgenommen und die Störerin mit Gewalt aus der Bibliothek geprügelt oder zumindest bis zum Eintreffen der Polizei in Gewahrsam genommen hätten. Ich bekam zur Antwort, dass ihnen ein tätliches Vorgehen gegen Benutzer seitens der Bibliotheksleitung ausdrücklich untersagt sei und sie grundsätzlich die Polizei rufen müssten. Ihnen sei gesagt worden, im Gegensatz zu privaten Gebäuden sehe das Hausrecht in öffentlichen Einrichtungen kein Eingreifen durch Bedienstete vor.
Stimmt das? Und wenn nicht: Hätte das Auftreten der Benutzerin ein gewaltsames Eingreifen gerechtfertigt?
Wenn ich in der Situation der Studenten gewesen wäre, hätte ich die Frau vermutlich in den Polizeigriff genommen und ihr angeboten, entweder das von ihr angerichtete Chaos wieder aufzuräumen oder im Polizeigriff auf die Polizei zu warten. Wäre das nicht legal gewesen? Was wäre passiert, wenn ich ihr dabei die Schulter ausgekugelt hätte?
Danke für Eure Hinweise und viele Grüße,
Matt