Heizungsrohre berechnen

Hallo liebe Experten,

habe heute meine Betriebskostenabrechnung bekommen und wäre beinahe umgefallen. habe eine monatliche Gesamtmiete von 450€, davon sind 77 € Wärme und Warmwasser und rund 110 Betriebskosten. Wohne jetzt schon etliche Jahre in dieser Wohnung genauer gesagt 6 Jahre und habe noch nie was nachzahlen müssen oder dergleichen. Jetzt kommt der Hammer— Nach den neusten Berechnungen habe ich für 2009 eine Nachzahlung von 320€ und die Miete erhöht sich um 30€. Habe eine Heizkostenverbrauch von 0,00 Einheiten, da dies ein Plattenbau ist und ich gern Kerzen an habe und auch eine Kamin habe. Jetzt ist meine Wohnungsbaugenossenschaft der Meinung so, berechnen wir doch mal für das Jahr 2009 die Heizungsrohre in der Wohnung. Laut meinem Mietvertrag müsste die Berechnung aber 50% indiv.Verbrauch und 50% Wohnfläche sein. Und nicht auf einmal die heizungsrohre mit berechnen. Zumal wir nie eineMietsvertragsänderung oder ein sonstiges Schreiben im Briefkasten hatten. Doch es stand so beiläufig in der kostenlosen Genossenschaftszeitung? Nun ist meine Frage ist das richtig? Sollen Sie doch wegen meiner diese blöden Rohre isolieren oder sonstiges. Vielen Dank

Hallo guten Tag,würde mal nix bezalen,und rate dir zum Mieterbund zu gehen das kostet dich nix.Die werden dir helfen.Viel glück liebe grüße anna

Hallo,

ich denke mit dieser Frage solltest Du zum Mieterschutzbund gehen, die sollten sich damit auskennen .
Netten Gruß

Hallo!
Erneuerungen sind meines wissens Vermietersache, da bei defekt die Miete ja gekürtzt werden kann. Bei Isolierung weiß ich nicht ob das nicht umgelegt werden darf, da das ja dem Mieter zugute kommt.
Genaueres is beim Mieterbund zu erfragen
Mfg

Hallo, ohne Gewähr antworte ich wie folgt:
Ich gehe davon aus, daß die Heizkosten zu 50 Prozent nach qm und zu 50 Prozent nach Verbrauch auf die Mieter umgelegt werden. Die Nachzahlung v. 320 Euro beinhaltet bestimmt auch andere Nebenkosten. Ich denke, daß die (Kalt-) Miete gleich geblieben ist, jedoch die NK-Vorauszahlungen pro Monat um 30,-- Euro erhöht wurden.-
Zur Frage selbst kann ich wenig sagen, wie wird geheizt? Sind sog. Verdunsterröhrchen an den Heizkörpern angebracht? Ich verstehe nicht, was mit den Heizungsrohren gemeint sein soll? Deshalb allgemein: Wenn Heizkosten nach Verbrauch verteilt werden, muss dieser Verbrauch auch individuell gemessen werden. Dann gilt das, was das Messgerät aussagt. Fast alle Nebenkosten sind gestiegen, das kommt hier bestimmt noch dazu.- Sorr, kann leider aus der Ferne nicht mehr dazu sagen, deshalb empfehle ich, wegen der Höhe der Nachzahlung, einen örtl. Mieterverein aufzusuchen.- Gruß Achim

Hallo, Nein die Nachzahlung und die Erhöhung ergibt sich wirklich nur aus der Wärmeversorgung. Wir haben ganz normale digitale Zähler an der Heizung. Ich wohne in einem Hochhaus wo praktisch die Heizungsrohre von der 1 Etage bis zur 18 Etage durch die Wohnung gehen, d.h. Rohr kommt aus dem Boden geht an die Heizung Kreislauf nach oben zur Decke und weiter gehts in der nächsten Etage bis hoch zur 18 Etage.

Hallo, die Nachzahlung soll rein aus dem Wärmeverbrauch stammen- das kann ich mir nicht vorstellen!Ichwar
lange Jahre Chef einer Hausvwerwaltung und weiß, daß die Heizgewohnheiten -sprich die Verbräuche-in der
Regel überJahre hinweg gleichbleibend sind. Daß die Wärmeversorger (z.B. Gas/Heizöl) fortlaufend ihre
Preise erhöhen, ist bekannt. - Mit dem Verlauf der Heizungsrohre hat das Ganze doch garnichts zu tun. Ich
empfehle Ihnen wirklich, sichdiesbezüglich einem Mieterverein anzuschließen. Die großen Wohn.bauunternehmen
legen oft eine sehr dreiste „Gangart“ an den Tag (da sie eine eigene Rechtsabteilung haben) und schrauben dann
zurück, wenn man ihnen auf Augenhöhe auf den Zahn fühlt. - Gruß Achim

So habe nochmal Abrechnung zur Hand:

Betriebskosten habe ich ein Guthaben von 3,09€ und Wärmeversorgung eine Nachzahlung von 322,04€

Dieser tolle Satz steht bei mir:
Durch die Ermittlung Ihres Heizkostenverbrauchs errechnet sich für Sie ein zusätzlicher Verbrauch von 2756 Einheiten. Damit erhöht sich Ihr verbrauch von 0,00 Einheiten auf 2756 Einheiten.
Für ihre Wohnung sind die Bedinungen zur Abrechnung von Rohrwärme nach der VDI Richtlinie 2077 gegeben.

Hallo,

legen Sie gegen diese Form der Nebenkostenabrechnung sofort Widerspruch ein und fordern Sie die Abrechnungen ein, auf denen diese Berechnunggrundlage sich beruft.

Solange Ihnen hierzu keine für Sie nachvollziehbaren Abrechnungen und Grundlagen vorliegen brauchen Sie nicht zu zahlen. Doch ganz wichtig legen Sie Widerspruch mit Einschreiben Rückschein frsigerecht ein.

Wir hoffen wir konnten helfen.

hallo,

sorry da in ich überfragt

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