Hilfe !Erschleichung von Leistungen,Schwarzfahrn

Hallo ! Ich habe jetzt richtig angst bekommen, weil ich eine Anzeige wegen " Erschleichung von Leistugen", zu deutsch " Schwarzfahren" erhalten habe. Ich bin in den letzen zwei Jahren insgesamt 5 Mal beim Schwarzfahren erwischt worden - zwei Mal davon nicht vorsätzlich, sondern der Fahrkartenautomat hat gestreikt bzw wollte mein Kleingeld nicht :frowning:( - man kennt ja die Situation - Automat spinnt, S-Bahn kommt, und man hofft dann doch nicht erwischt zu werden…Naja , aber jetzt ist es passiert und ich sitze immer noch zitternd hier…
Was kommt nun alles auf mich zu ? Wirklich eine Gerichtsverhandlung???Ich bin sonst nie irgendwie aufgefallen und hatte bisher mit Recht und Strafen nie etwas zu tun, für mich ist das grad ziemlich furchtbar, alldieweil ich Studentin mit ziemlich wenig Geld bin ( ist ja auch der Grund, weshalb ich in geldknappen Zeiten ab und zu ohne Schein gefahren bin)Was passiert jetzt mit mir ? Wie ist das mit dem Führungszeugnis?Mit was für einer Strafe muss ich rechnen ? Kann ich auch Sozialstunden ableisten ? Ich hab doch so gut wie kein Geld !!!

Tja, Rennmaus - da ist das Maß wohl langsam voll. Gleich 5x in zwei Jahren ist doch schon nicht mehr zufällig. Der Strafrahmen des § 265a StGB sieht dafür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Nach allg. Erfahrungen kannst Du mit einem Strafbefehl rechnen, also Geldstrafe. Wie hoch - lass Dich überraschen.
Und, wenn Du in der Gaststätte essen gehst, musst Du schließlich auch zahlen. Also zahle lieber den Obolus für die erbrachte Beförderungsleistung. Du lebst ruhiger damit.
Der Dachs

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Hallo Samira

Was kommt nun alles auf mich zu ? Wirklich eine
Gerichtsverhandlung???

Es könnte auch sein, dass der Staatsanwalt einen Strafbefehl gegen dich beantragt - dann wirst du bestraft, aber ohne Verhandlung.

Ich bin sonst nie irgendwie aufgefallen

???
Du bist bereits fünf mal beim Schwarzfahren erwischt worden.
Das mit den Automaten hättest du damals sagen müssen, das können die nämlich nachvollziehen.
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen - und du bist jetzt (erst) nach dem sechsten Mal dran - also NIE AUFGEFALLEN stimmt definitiv nicht.

und hatte bisher mit Recht und Strafen nie etwas zu tun, für
mich ist das grad ziemlich furchtbar, alldieweil ich Studentin
mit ziemlich wenig Geld bin ( ist ja auch der Grund, weshalb
ich in geldknappen Zeiten ab und zu ohne Schein gefahren
bin)

Sagt dir das Wort „Fahrrad“ oder „Studententicket“ irgendetwas?
In BN z.B. gilt der Studentenausweis als Fahrausweis - ist das in Stuttgart nicht so?

Was passiert jetzt mit mir ? Wie ist das mit dem
Führungszeugnis?

Da dürftest du drum herum kommen - so hoch wird die Strafe nicht sein.

Ich hab doch so gut
wie kein Geld !!!

Wie wärs mit Arbeiten - es soll Studenten geben, die tun das. McD ist da sehr beliebt. (SCNR)

Gruß
HaWeThie

Hi,

das wesentliche haben die Vorredner schon gesagt. In Sachen Höhe der Strafe und Führungszeugnis noch ein paar Infos :

Du bekommst ziemlich sicher einen Strafbefehl, das ist das, was der Staatsanwalt meint, was angemessen ist. Der Richter erlässt es und Du sparst Dir, wenn Du einverstanden bist, die Verhandlung.
Es stehen immer zwei Zahlen drin : Die Anzahl der Tagessätze und deren Höhe. Die Anzahl der Tagessätze wird aufgrund Deiner Schuld festgelegt, in Deinem Fall sicherlich irgendetwas zwischen 30 und 60. Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt sich aus Deinem verfügbaren Einkommen pro Tag. Eine Strafe von 30 Tagessätzen entpricht also einem Monatseinkommen.

Bei einer Verurteilung von unter 90 Tagessätzen wird das nicht im Führungszeugnis eingetragen. Im Bundeszentralregister ist es dennoch drin, aber Auskünfte darüber erhalten nur Gerichte und bestimmte Behörden.

Wenn Du also 90 oder mehr Tagessätze aufgebrummt bekommst (was ich nicht glaube) solltest Du m.E. einen Anwalt einschalten.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Diskutanten,

bloß um vorzubeugen, dass jetzt über die arme Rennmaus moralisch der Stab gebrochen wird: Sie studiert an einer der verkehrstechnisch rückständigsten Universitäten Deutschlands. Im VVS kostet das Studi-Ticket 145 Euro pro Vierteljahr - mit dem seltsamen Effekt, dass die Tübinger Studenten zwar mit dem Studentenausweis nach Stuttgart fahren können, aber die Hohenheimer nicht…

(Zum Vergleich: Der benachbarte VRN kostet für alle, ohne irgendwelche Sondertarife oder Ermäßigungen, 180 Euro im gleichen Zeitraum. Das entspricht unter Berücksichtigung der 30 Euro, die als Subvention vom Stuttgarter Studentenwerk erhoben und abgeführt werden, genau dem Stuttgarter Preis.)

Mir kennet älles außer Hochdeitsch !!!

fragt sich

MM

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Hi!

In dem Falle kannst du glatt froh seinw enig Geld zu haben, denn dadurch sind die Tagessätze gering und du musst weniger zahlen! Du hast dich natürlich zweifelsfrei „strafbar“ gemacht und wirst die Konsequenzen tragen müssen, die aber hier sicherlich nicht sonderlich hoch sein wird. Vermutlich wird das gegen Zahlung einer Geldbusse eingetellt werden und dadurch auch nicht als Vorstrafe gewertet.

Du musst jetzt das Schreiben der Staatsanwaltschaft abwarten und je nach Ausfall entweder die Strafe akzeptieren oder halt wirklich vor Gericht.

Betreff der Strafe wirst du mit Sicherheit Ratenzahlungen vereinbaren können bzw. die werden dir gleich angeboten!

Gruß
Bernd

Noch was:

Damit der Staatsanwalt weiß, was er dir für einen Tagessatz aufbrummen kann, solltest du auf seinen freundlichen Brief hin, ihm freiwillig auch deine Einkünfte offen zu legen, ehrlich reagieren. Sonst bekommst du einen Standardtagessatz, und der macht die Sache dann unnötig teuer. Und nur wegen der Tagessatzhöhe Einspruch einzulegen und dann für viel Geld nur deshalb vor Gericht zu müssen, ist nicht empfehlenswert.

Ansonsten gilt, was auch alle anderen gesagt haben: Fünf Schwarzfahrten sind klar mehr als nur mal eine vergessene Fahrkarte (zumal ich ja mal davon ausgehe, dass zu den fünf ertappten Erschleichungen noch unzählige unbemerkte hinzukommen). Weitere Auffälligkeiten in dem Bereich solltest du dir in Zukunft verkneifen. Ich musste im Referendariat wegen solcher „Kleinigkeiten“ sogar mal jemanden für ein halbes Jahr einbuchten lassen (gängiger Tarif hier im Lande, nach der zweiten Geldstrafe)!

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Es könnte auch sein, dass der Staatsanwalt einen Strafbefehl
gegen dich beantragt - dann wirst du bestraft, aber ohne
Verhandlung.

wie soll das funktionieren ? Ein Richter spielt doch mind. mit, der Staatsanwalt fällt keine Urteile. Wie kann man im Strafrecht prozeßlos verurteilt werden ?

Gruss
Enno

Hallo,

Es könnte auch sein, dass der Staatsanwalt einen Strafbefehl
gegen dich beantragt - dann wirst du bestraft, aber ohne
Verhandlung.

wie soll das funktionieren ? Ein Richter spielt doch mind.
mit, der Staatsanwalt fällt keine Urteile. Wie kann man im
Strafrecht prozeßlos verurteilt werden ?

Eine Verurteilung im strengen Sinn ists nicht. Einzelheiten zur Sache mit dem Strafbefehl bei §§ 307ff Strafprozessordnung:

http://www.dejure.org/gesetze/StPO/407.html

(Zur Handhabung: Mit den gelb hinterlegten Pfeilsymbolen kann man paragraphenweise weiterblättern.)

Schöne Grüße

MM

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Hallo Samira,
es ist so gut wie alles beantwortet! Dem hinzuzufügen ist noch, dass Du, sobald die Verurteilung vorliegt, die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen kannst. Voraussetzung hierfür ist, dass Du zahlungsunfähig bist, was Deinen Beschreibungen zufolge machbar sein sollte.
In den meisten Bundesländern tilgen 6 Stunden gemeinnützige Arbeit einen Tagessatz (außer Bayern, da sind’s 8 !!!). Infos dazu kannst Du dann bei der Gerichtshilfe am zuständigen Gericht bekommen.
Also, Kopf hoch und bloß nicht mehr schwarzfahren. Die zeigen nämlich auch mehrmals an und die Urteile werden jedesmal heftiger!
Viele Grüße
Jens

Hallo,

Es könnte auch sein, dass der Staatsanwalt einen Strafbefehl
gegen dich beantragt - dann wirst du bestraft, aber ohne
Verhandlung.

wie soll das funktionieren ? Ein Richter spielt doch mind.
mit, der Staatsanwalt fällt keine Urteile. Wie kann man im
Strafrecht prozeßlos verurteilt werden ?

Hi,
hatte ich geschrieben, dass der Staatsanwalt einen SB erlässt?
Er wird vom Staatsanwalt beim Gericht beantragt - dieses erlässt dann den Strafbefehl-
Damit sollen die Gerichte in einfachen Fällen, wie diesen hier, entlastet werden.
Der Betroffene kann ihn annehmen und die Sache ist gegessen, oder nicht - dann kommt es zu einem Verfahren und einem Urteil (ist von den Gebühren her wesentlich teurer).

Gruß
HaWeThie

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Hallo,

wie soll das funktionieren ? Ein Richter spielt doch mind.
mit, der Staatsanwalt fällt keine Urteile. Wie kann man im
Strafrecht prozeßlos verurteilt werden ?

frag Friedman *g*
http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FF…

Gruß,
Christian

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Ok,
Hallo,
für mich las sich die Antwort von hawethie so, als ob hier ein chinesisches Schnellverfahren ohne Eingriffmöglichkeiten des Angeklagten z.B. via Anwalt bestehen würden. Daher die Nachfrage.

Gruss
Enno

hallo Hans-Jürgen

Du bekommst ziemlich sicher einen Strafbefehl, das ist das,
was der Staatsanwalt meint, was angemessen ist. Der Richter
erlässt es und Du sparst Dir, wenn Du einverstanden bist, die
Verhandlung.

Bei einer Verurteilung von unter 90 Tagessätzen wird das nicht
im Führungszeugnis eingetragen. Im Bundeszentralregister ist
es dennoch drin, aber Auskünfte darüber erhalten nur Gerichte
und bestimmte Behörden.

Spricht man auch von einer Verurteilung (also das was der Richter erlassen hat) wenn es nicht zu einer Verhandlung gekommen ist?

Spricht man auch von einer Verurteilung (also das was der
Richter erlassen hat) wenn es nicht zu einer Verhandlung
gekommen ist?

NEIN, ein Urteil wird nur in einer Hauptverhandlung gesprochen.
Hier ist es ein Beschluss.

Gruß
HaWeThie