hochzeitsbräuche im mittelalter

hallo,
ich hätte nochmal eine frage zu hochzeitsbräuchen die im mittelalter stattgefunden haben (besonders so 12-14 jhr.)
Bisher kenne ich drei, würde aber gerne wissen ob ihr noch welche kennt, die mann dann natürlich auch gut verwenden kann :smile:
Mal eine kurze aufzählung was ich bisher kenne.

  1. der fußtritt
    wohl eher im späteren mittelalter durch den einfluss der kirche kahm wohl der brauch auf, das der mann seine frischvermählte einen fußtritt gibt. Dies sollte wohl dazu dienen um ihr zu zeigen unter wessen hoheit sie nun steht und wem sie zu gehorchen hat. (ob das die frauen heute noch mit sich machen lassen :smiley: )
  2. beischlaf
    so wie es wohl brauch war das der herzog oder ähnliche sich das recht der ersten nacht zusicherten so gab es wohl auch den brauch das nach der vermählung von dem jungen brautpaar öffentlich unter den augen der gäste der beischlaf (als sex) durchgeführt wurde um zu zeigen das sie nun zusammengehörten. (dies scheint mir eher aus einer früheren zeit des mittelalters zu stammen als die kirche noch nicht so viel macht hatte) Währe doch lustig das heute wieder einzuführen.
  3. Sesam werfen.
    Ähnlich wie heute wohl reis geworfen wird wurde wohl damals sesam über die braut geworfen oder aber in ihre schuhe getan.

Falls ihr dies alles bestätigen könn oder weitere kennt währ ich dankbar für eine antwort.

tschau

Hallo !

Das Recht der ersten Nacht ( ius primae noctis)

Das so genannte Recht der ersten Nacht, das ein adliger Herr angeblich über seine Bedienstete hatte, wenn diese heiratete, ist reine Fiktion.
Zu dieser Erkenntnis ist die historische Forschung allerdings erst in den letzten Jahren gekommen. Gerade durch Mozarts Oper „Die Hochzeit des Figaro“, die auf dem französischen Drama „Der tolle Tag oder Figaros Hochzeit“ von Beaumarchais fußt, ist die Idee vom unwürdigen Beischlafsrecht eines Dienstherrn weitergetragen worden.
Auffallend allerdings ist, dass bereits zur Zeit der Uraufführung des französischen Stückes 1783 der Adel sich für das Drama begeisterte und es sich anschaute. Wäre darin ein real existierendes Recht der feudalen Oberschicht angegriffen und als unmoralisch entlarvt worden, hätte es nie die strenge, willkürliche Zensur passieren und nie gespielt werden können.
Beaumarchais hatte das theaterwirksame Thema auch nicht erfunden, sondern vielmehr von anderen Autoren übernommen, so z.B. aus Voltaires „Le droit du seigneur“ (Das Herrenrecht) von 1762.

Ein kodifiziertes, also offizielles Herrenrecht hat es nie gegeben, allerdings scheinen die Zeitgenossen von einer entsprechenden Praxis doch überzeugt gewesen zu sein, wie der Artikel „culage“ in der Enzyklopädie von Diderot und d`Alembert belegt, in dem die Autoren allerdings Beispiele aus früheren Jahrhunderten oder anderen Ländern bringen (Piemont und Schottland). Dennoch gab es um die Uraufführung und die diversen Voraufführungen des französischen „Figaro“ Probleme. Das Werk wurde quasi zur Staatsaffäre im vorrevolutionären Frankreich. Das lag an seinen gesellschafts- und kirchenkritischen Passagen, die vor allem Ludwig XVI. erboste. Das Stück wurde schließlich das Pariser Ereignis der 1780er-Jahre.
mfgConrad

Fußtritt
Hallo !

Bei der Verlobung wurde der Braut ein Ring vom Bräutigam an den Finger gesteckt.
Daran schloß sich eine Umarmung und ein Kuss an. In manchen Gegenden überreichte der Bräutigam der Braut noch einen Schuh oder er trat ihr auf den Fuß.
War dies geschehen, so war die Verlobung geschlossen.

mfgConrad

Hi,

ich habe eine gaaanz vage Erinnerung, daß es Gegenden gibt, wo man sich andersrum auf den Fuß tritt - also die Frau dem Manne?

Leider weiß ich nicht mehr, wo ich das her habe, weiß jemand mehr?

Liebe Grüße,
Nike

Hallo, Nike,

ich habe eine gaaanz vage Erinnerung, daß es Gegenden gibt, wo
man sich andersrum auf den Fuß tritt - also die Frau dem
Manne?

angeblich in Griechenland und der Türkei:

…Tritt die Frau, während der Priester diese Worte spricht auf den Fuss des Mannes heißt es, hat diese die Oberhand in der Ehe…
http://www.epirus.de/griechenland-hochzeit.htm

…wer während der Trauung zuerst dem Partner auf den Fuß tritt, der hat angeblich das sagen in der Ehe!..
http://www.tuerkei-home.de/Seiten/typ/heiraten.htm

Gruß
Kreszenz

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Hallo,
zum ‚jus primae noctis‘ und zu der Sache mit dem Fußtritt wurde ja schon etwas geschrieben. Was das öffentliche Beilager angeht, schau Dir mal mein Posting vom 21.01. hier in diesem Brett an. ‚Öffentliches Beilager‘ heisst nicht ‚öffentlicher Beischlaf‘. Punkte eins und zwei kannst Du getrost von Deiner Liste streichen. Zu Punkt drei kann leider nichts weiter sagen - wenn diese Information jedoch aus derselben Quelle stammen sollte, wäre ich eher skeptisch.

Freundliche Grüße,
Ralf

Zum ius primae noctis wurde ja schon etwas geschrieben. Hier noch eine Ergänzung: Dieses fiktive Recht gab es nur in Spanien, und da war es abgelöst als eine Art Steuer, die nach der Hochzeit zu zahlen war. Allerdings betraf das die Zeit des 17. und 18.Jhds., also weit nach dem Mittelater. Es ist doch merkwürdig, daß ständig darauf herumgeritten wird, wie bösartig doch die Adligen angeblich gewesen seien! In unseren Breiten mußte man z.B. sein bestes Kleidungsstück (Bestkleid) oder den besten Ochsen (Besthaupt) nach der Hochzeit beim Grundherrn abliefern. In der Erfindung der Steuern ist der Staat sehr kreativ, auch damals. (Ein Fußtritt in der Türkei kann natürlich für eine Frage nach mittelalterlichen Gebräuchen überhaupt nicht relevant sein.)

Heinrich