Holding-Struktur durch Gründung einer GmbH mit UG-Mitteln

Guten Tag,

Angenommen eine mit wenigen Mitteln gegründete UG hat mittlerweile über 25.000 € auf dem Konto. Nun ist zu überlegen statt einer Umwandlung in eine GmbH, eine Holding-Struktur aufzubauen.

Beispiel: UG gründet eine GmbH, die das operative Geschäfts übernimmt. Gewinne der GmbH werden an die UG abgeführt mit 95%-iger Steuerfreiheit.

Vorteil: Steuerlast minimiert bzw. wenigstens liegt das Geld fast steuerfrei bei der UG, bis man z.B. durch eine Gewinnausschüttung Steuern zahlen „will“. Außerdem kann das verfügbare Geld in der GmbH gering gehalten werden, um im Falle eines Haftungsfalles nur geringe „Reserven“ vorweisen zu können.

Meine Fragen:

  1. Ist das oben alles korrekt?
  2. Wenn ja, angenommen die UG gründet eine GmbH mit 25.000 € Stammkapital. Wären die 25.000 € dann eine Betriebsausgabe und würden damit den Gewinn mindern oder nicht?

Beispiel: die UG hat das letzte Jahr mit 10.000 € auf dem Konto abgeschlossen und hat nun 30.000 €. Dann würde nach einem Minus von 25.000 € ja ein negativer Gewinn und damit keine Steuern anfallen. Oder ist das zu schön um wahr zu sein?

Vielen Dank im Voraus!

Beteiligungen sind keine Betriebsausgaben, das Kapital ist ja weiter vorhanden.

Solche Holdingstrukturen lohnen sich m.E. nur für größere Unternehmen ,
weil sonst der Beratungs- und Verwaltungsaufwand zu gross wird.