Hundeverordnung in Baden-Württemberg

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich blicke nicht so ganz durch… der Mastin Espagnol fällt in BaWü unter die Hunde, die ihre „Unschuld“ mit einem Wesenstest belegen können.
Allerdings habe ich gegenteilige Aussagen bzw. nicht eindeutige zu folgendem Sachverhalten gefunden:

Vor dem Wesenstest
1.) Muss ich für einen potentiell gefährlichen Hund generell Kampfhundesteuer zahlen - ich meine nicht.
Wenn doch, auch nach bestandenem Wesenstest?

Nach dem bestandenen Wesenstest:
2.) Ist der Hund von der Maulkorbpflicht befreit? --> Ich meine ja
3.) Ist der Hund vom Leinenzwang befreit auf Freilaufflächen? --> Ich habe gehört nein, aber das macht doch keinen Sinn! Wieso soll ein bewiesenermaßen friedfertiger Mastino an der Leine laufen müssen, während ein Rottweiler oder Dobermann ohne jegliche Auflage frei laufen darf?

4.) Was passiert mir, wenn ich den Mastin trotz Anleinpflicht auf einer Freifläche laufen lasse (es ist nicht artgerecht einen Hund nur an der Leine zu führen, aller Jahre ein kleines Bußgeld wäre mir das wert)

  1. Muss der Hund irgendwie gekennzeichnet sein?

Vielen Dank für Antworten!

Hallo!

Vielleciht hilft Dir der Artikel hier weiter:
http://www.polizei-bw.de/
(gehe auf das Symbol mit der Lupe und gib „Kampfhunde“ ein)
Ansonsten wende Dich doch mal direkt an die Polizei. Vielleicht wissen auch die Tierheime Bescheid.

Grüßle
Regina
(die leider ein „Kampfhund-gebranntes Kind“ ist und für solche Rassen nicht vile übrig hat. Aber die auch schon nette Ausnahme-Kampfhunde kennengelernt hat.

Hallo Juli,

wir haben nen Rotti, der in Rheinlandpfalz als gängiger Hofhund gehalten wird. In NRW müsste der theoretisch auch an die Leine etc… da wir die halbe Familie dort wohnen haben ist auch der Hund häufiger dort. Wir handeln das Thema wie folgt: In der Stadt (egal in welchem Bundesland) immer an der Leine und passen da auf, dass wir Abstand zu Leuten halten - gerade Städter haben häufig Angst vor großen Hunden.

Im Wald und auf dem Feld also weg von Wohnflächen lassen wir ihn laufen. Da der Hund top erzogen ist hier kein Problem ihn auch direkt abzurufen, wenn Radfahrer etc. kommen. Bis jetzt hatten wir damit keine Probleme und selbst im Kaffee und Restaurant gabs noch keine Probleme ohen Maulkorb - noch nicht mla die ORdnungshüter haben was gesagt.

Vor dem Wesenstest
1.) Muss ich für einen potentiell gefährlichen Hund generell
Kampfhundesteuer zahlen - ich meine nicht.
Wenn doch, auch nach bestandenem Wesenstest?

Steuererhebung ist unabhängig von der Verordnung und richtet sich nach der Gemeindesatzung.
Daher kann man deine Frage nicht verallgemeinert beantworten.
In Stuttgart ist es unabhängig ob Wesentest ja / nein. Hund ist Listenhund und zahlt erhöhten Satz. Wesenstest ist nur wie der Name sagt eine Frage des Wesens nicht der Steuer.

Nach dem bestandenen Wesenstest:
2.) Ist der Hund von der Maulkorbpflicht befreit? --> Ich
meine ja

Nach bestandenem Test befreit. Bei Vorfall nie mehr Test möglich.

3.) Ist der Hund vom Leinenzwang befreit auf Freilaufflächen?

Nein. In manchen Gemeinden kann man im Anschluss an einen Wesenstest eine Erweiterung machen. Danach erst darf er freilaufen.

–> Ich habe gehört nein, aber das macht doch keinen Sinn!
Wieso soll ein bewiesenermaßen friedfertiger Mastino an der
Leine laufen müssen, während ein Rottweiler oder Dobermann
ohne jegliche Auflage frei laufen darf?

Frage nicht nach Logik sondern wen du gewählt hast.

4.) Was passiert mir, wenn ich den Mastin trotz Anleinpflicht
auf einer Freifläche laufen lasse (es ist nicht artgerecht
einen Hund nur an der Leine zu führen, aller Jahre ein kleines
Bußgeld wäre mir das wert)

Wen interessiert hier das TSG? Hätte der Tierschutzbund im Jahr 2000 mit uns(Kampfhundverordnungsgegnern) interveniert und seine Macht spielen lassen wäre es nicht soweit gekommen. (Gell Herr Appell!)

Was passiert? 1. Mal Ermahnung. 2. Mal, Widerruf der Leinenbefreiung oder des Wesenstest da Halter unzuverlässig. Nach weiteren Verstößen kann auf amtliche Anordnung der Hund abgenommen werden.

  1. Muss der Hund irgendwie gekennzeichnet sein?

Nein. Du musst den Wesenstest als kleines Dokument bei dir führen.
Mehr nicht.

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