Guten Tag,
ich möchte meiner Frau gerne ein Wohnrecht gegenüber späteren Erben sichern. Dieses soll sie auch gerne wenn sie will veräußern können.
1.)Kann ich - wenn es einmal zu Problemen kommen sollte - dieses Wohnrecht auch wieder entziehen?
2.)Die Immobilie ist auf mich als alleinigen Besitzer eingetragen - aber ich zahle noch ab. Da ein wohnrecht eine Wertminderung bedeutet - was sagt die Bank dazu? Hat sie was zu sagen?
3.)Gibt es andere Wege als die Eintragung ins Grundbuch? Testament?
Vielen Dank für Euere Hilfe
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