Hallo,
da ich den Fall nicht wirklich kenne, kann ich nur grob umreißen. Prinzipiell ist bei der von Ihnen ausgewählten Variante in 2 Afa-Reihen aufzuteilen. Der entgeltlich erworbene Teil also 600.000 wird wieder als Anschaffung gewertet. Also beginnt die Afa erneut mit 2%p.a. Sonderafa gibt es kaum noch, es sei denn man hat ein Baudenkmal, was aber gesondert zu prüfen ist. Der unentgeltliche Teil wird über Fußstapfenheorie weitergeführt. Sofern das angestrebte Darlehen auch in dieser Form durchgeführt wird, ist daran nicht zu rütteln. Die Zinsen sind dann Werbungskosten. Bei Ihrer Mutter führt das natürlich zu Kapitaleinnahmen.
Als weitere Möglichkeit wäre da eine Rente als entgeltlicher Teil zum Kaufpreis möglich. Als Laufzeitrente oder Leibrente auf Lebenszeit. Als Zinsen gelten dann die Ertragsanteile aus der Rentenzahlung.
Einkünfte aus V+V werden im horizontalen Verlustausgleich zusammengerechnet. Damit wäre es egal, zu welcher Immobilie das Darlehen gehört. Dafür ist es allerdings notwendig, das beide Immobilien Ihnen gehören. Das Darlehen hängt immer mit dem Vermögensanteil zusammen für den es aufgenommen wurde. Übertragung ist nicht möglich!
Eigentlich ist ein Fall mit solchen Zahlen doch eher ein Fall für den Steuerberater. Ich weise hiermit darauf hin, dass ich noch kein Berufsträger bin und keine Verantwortung für diese Ausführungen übernehmen kann.
MfG
Madlen
Hallo zusammen!
Es geht um die Übergabe eine Immobilie von meiner Mutter auf
mich. Der Verkehrswert beträgt ca. 1 Mio. Euro. Wir haben
folgende Überlegung. 400 TEU bekomme ich geschenkt und 600 TEU
kaufe ich ihr ab. Dafür gibt Sie mir ein Darlehen und ich
zahle das nach und nach ab. Dadurch kann ich sowohl die Zinsen
als auch die AfA abschreiben. Das Objekt ist ca. 35 Jahre alt.
Hat also aktuell kaum noch AfA.
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Welche AfA kann ich zukünftig geltend machen? Auf die 600
TEU müßten es 2% sein. Und auf die 400 TEU trete ich dann
einfach in ihre Fußstapfen? Wie rechne ich das???
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Es bestehen für das Objekt keine Darlehen mehr. Allerdings
für ein anderes Objekt (dieses bekommt aber meine Schwester
geschenkt). Könnte das Darlehen trotzdem meinem Objekt
zugeordnet werden? Dadurch würde sich der Wert meines Objektes
reduzieren und ich könnte die Zinsen absetzen? Geht das? Oder
ist das Darlehen fest mit dem anderen Objekt verbunden?
Vielen Dank für die Hilfe!!