mich würde interessieren ob das folgende als Eigenkapital
angesehen würde.
Eltern haben Eigentumswohnung, welche ein Sohn (1) bewohnt.
Die Eltern verkaufen Ihr Haus und wollen den beiden Söhnen
jeweils 30.000. € zukommen lassen. Sohn 2 erhält das Geld in
bar, Sohn 1 soll die Eigentumswohung kaufen können und den
Kaufpreis um genannte 30.000. € reduziert bekommen.
Beispiel: Wohnung Wert: 150.000 €
Finanzierungsbedarf : 120.000.€, da 30.000 € „fiktiv“
abgezogen werden.
Gelten diese 30.000 €, obwohl real nicht existent, als
Eigenkapital?
nein, gelten sie nicht. eigenkapital ist immer nur das, was man für den kaufpreis aus eigenen mitteln aufbringt.
hier ist der kaufpreis 120.000 und man hat genau 0 eigenkapital.
wäre der kaufpreis gemäß dem wert des objektes 150.000 und man würde mit den eltern nicht verrechnen, dann hätte man eben diese 30.000 als eigenkapital.
dann wären aber die kaufnebenkosten auch auf 150.000 zu bringen. ist doof.
die bank wird sicher registrieren, dass der verkaufspreis der wohnung unter dem verkehrswert liegt und damit läge zwar eine 100% finanzierung vor, aber die sicherheit (die wohnung) ist übererfüllt, da die bank im verwertungsfalle ja die wohnung für 150.000 verkaufen könnte.
ich denke, dass unter diesen umständen eine finanzierung möglich sein sollte. auch ohne eigenkapital.
mit der bank reden, und wenn die so nicht mitspielen, dann eben die variante 150/30. das müsste dann auf jeden fall gehen, wenn die bonität mitspielt.
gruß inder