Das Problem ist ganz einfach zu beseitigen: selbst nutzen.
Wenn Sie selber das Haus bewohnen und dann kommt plötzlich ein
Interessent, muss keine Steuer abgeführt werden.
Das kann ich mir kaum vorstellen. Dann könnte man die
Spekulationssteuer umgehen, wenn man für eine Woche das Objekt
bewohnt.
Wurde mir so gesagt. Ich will aber nicht meine Hand dafür ins Feuer legen. Man kann es ja mal beim Steuerberater nachfragen. Natürlich fallen dann auch Steuervergünstigungen weg, die der Vermieter bekommen hätte. Und es wird ganz sicher Probleme geben, wenn man sowas ein paarmal wiederholt. Und nur „wohnen“ reicht da nicht aus. Sie müssen schon die Absicht erkennen lassen und einziehen. Ohne Ummeldung dürfte da die Glaubwürdigkeit fehlen. Inwiefern da schon Möbel gekauft und eingeräumt sein müssen, kann ich nicht sagen. Fragen Sie mal die Leute, die dafür Geld nehmen.
Den Ansatz mit der fehlenden bzw. verminderten Gewährleistung
finde ich ziemlich unsinnig. Eigenleistung muss von der
Qualität keinesfalls schlechter sein. Aufgrund des starken
Preisdrucks im privaten Wohnungsbau würde ich für mich sagen,
dass die Qualität durch Eigenleistungen sogar besser wird. Und
wenn es die Firma in einigen Jahren nicht mehr gibt, nutzt mir
eine Gewährleistung auch nichts?
Ich habe nichts von Minderqualität geschrieben! Es geht einzig und allein um den Punkt, dass der Käufer (sofern alles richtig gemacht wird), die Gewährleistung des Herstellers mit übernimmt.
Als Beispiel:
Sie bauen Ihr Haus mit viel Eigenleistung, unter anderem verlegen Sie die Rohre der Fußbodenheizung mit. Beim verlegen bemerken Sie nicht, dass ein Rohr angeknickt wurde. Und nun verkaufen Sie Ihr Haus nach ein paar Wochen. Bis jetzt ist noch nicht wirklich viel passiert, das bisschen Wasser, was da fehlt, ist noch nicht aufgefallen.
Und in zwei Jahren, nach einigen Nachfüllaktionen, sieht der neue Eigentümer, wo das Wasser hin ist. Der schaut in die Röhre. Wer soll ihm denn den Schaden ersetzen?
Wird die Heizung vom Fachbetrieb verlegt, kann der Käufer im Rahmen der Gewährleistung auch eine Mangelbeseitigung erwarten. Darum geht es. Ich habe nicht geschrieben, dass Ihre Arbeiten minderwertiger wären als die eines Fachbetriebes. Ich weiß auch, dass die Motivation von unterbezahlten Arbeitnehmern manchmal zu wünschen übrig lässt. Aber man hat zumindest eine Chance auf Beseitigung. Ob der Unternehmer dann noch existiert, steht auf einem anderen Blatt.