Hallo Accountname,
Welche Anwaltskosten würden dem Sohn entstehen wenn er sich einen Anwalt nimmt
diesen Teil deiner Frage kann ich nicht beantworten.
wie hoch wäre sein Pflichtanteil
Da hier keine genauen Fakten bekannt sind, muss man von Vermutungen ausgehen. Du hattest geschrieben „Bei Tod war das gemeinsame Vermögen 55.000 Euro“, das könnte unter Umständen auch bedeuten dass dem Ehemann 50.000 Euro und der Ehefrau 5000 Euro gehörten. Auch dann wäre das gemeinsame Vermögen 55.000 Euro.
Um hier überhaupt einen Pflichtteil errechnen zu können, gehen wir mal einfach davon aus dass von dem gemeinsamen Vermögen (55.000 Euro) jedem Ehepartner die Hälfte (27.500 Euro) gehörte. Das würde dann bedeuten dass das zu vererbende Vermögen des verstorbenen Ehemanns 27.500 Euro beträgt.
Von dem zu vererbendem Vermögen würde nach der gesetzlichen Regelung der Ehefrau die Hälfte (13.750 Euro) zustehen. Der Rest (13.750 Euro) des zu vererbenden Vermögens würde nach der gesetzlichen Regelung durch beide Kinder geteilt. Somit hätte jeder der beiden Söhne nach der gesetzlichen Regelung einen Anspruch auf 6.875 Euro.
Der Pflichtteil dieses Erbes wäre die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also in diesem Fall die Hälfte von 6.875 Euro. Somit würde also der Pflichtteil für jeden der beiden Söhne 3437,50 Euro betragen.
Ob es sich lohnt für solche Beträge Nerven, Zeit und Geld zu investieren um vor Gericht um sein Pflichtteil zu kämpfen, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Gerüchteweise kann man gelegentlich vernehmen dass es Leute geben soll denen ihre Zeit, Nerven und Selbstachtung mehr Wert sind als solche Beträge.
Gruß
N.N