Insolventes Ehepaar

Hallo Zusammen,
angenommen ein Ehepaar wäre hoch überschuldet, wegen „Eltern haften für ihre Kinder“ , deswegen immer das Konto bis zum Limit überzogen, Rechnungen hätten nicht mehr bezahlt werden können, ect.
Dieses Ehepaar wollte sich nun zu dem Schritt entschliessen in die priv. Insolvenz zu gehen.
Müssen in solch einem Falle, die Ehepartner gemeinsam, oder jeder für sich einen Antrag auf Inso stellen?
Wenn einzeln, welche Summe würde eingetragen, je Person? Je die Hälfte der Schulden, oder jeder die gesamte Summe eintragen. Unterhaltspflicht würde gegenüber einem Kinde bestehen.
Wenn gemeinsam, dann ist klar, käme die gesamte Summe zu.
Vielen Dank für die Befriedigung meiner Neugier
Gruß Plö

Hallo Zusammen,

wo nix is kann man auch nix holen.
aber wenn die 6 oder 7 jahre wohlverhalten um sind. und plötzlich ist wieder vermögen da - dann kommen die jungs vom amt wieder.
und was haste dann gewonnen ? ausser ärger meine ich ?
t.

angenommen ein Ehepaar wäre hoch überschuldet, wegen „Eltern
haften für ihre Kinder“ , deswegen immer das Konto bis zum
Limit überzogen, Rechnungen hätten nicht mehr bezahlt werden
können, ect.
Dieses Ehepaar wollte sich nun zu dem Schritt entschliessen in
die priv. Insolvenz zu gehen.
Müssen in solch einem Falle, die Ehepartner gemeinsam, oder
jeder für sich einen Antrag auf Inso stellen?
Wenn einzeln, welche Summe würde eingetragen, je Person? Je
die Hälfte der Schulden, oder jeder die gesamte Summe
eintragen. Unterhaltspflicht würde gegenüber einem Kinde
bestehen.
Wenn gemeinsam, dann ist klar, käme die gesamte Summe zu.
Vielen Dank für die Befriedigung meiner Neugier
Gruß Plö

Hallo Plö, in Insolvenz geht derjenige, auf den die Schulden laufen.
Es müssen sämtliche 'Verbindlichkeiten herangezogen werden und immer ist nur relevant, auf wen sie laufen. Sehr häufig ist dies der Ehemann, dann muss auch nur der Ehemann haften. Sollten jedoch beide jeweils als Schuldner aufgetreten und aufgeführt sein (in den Konten, auf den Rechnungen usw.), haften beide in voller HÖhe - gesamtschuldnerisch. Gruss, Eva

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Anmerkung und Rückfrage
Hallo,
das:

ein Ehepaar wäre hoch überschuldet, wegen „Eltern
haften für ihre Kinder“

glaube ich mal einfach nicht. Schon mal mit einem Anwalt über diese Sache gesprochen?
Und, vorausgesetzt, es muß überhaupt gezahlt werden, schon mal mit den Schuldnern über vernünftige Ratenzahlung gesprochen? Schon mal eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht?

Gruß
Axel

Hallo Big T :wink:
deine Logik habe ich jetzt nicht so ganz verstanden, helfen tut´s jetzt auch nicht so ganz, vielleicht erklärst du mir das nochmal? :wink:

Hallo Zusammen,

wo nix is kann man auch nix holen.

Klar, deshalb macht man doch Insolvenz? Wenn man sich dreht und wendet und keinen Ausweg mehr hat, dann muss man sich da irgendwie raushauen. Ich empfinde es als sehr Lobenswert, nicht mehr die Schulden am Hals zu haben und nicht täglich den Gerichtsvollzieher auf der Matte stehen zu haben.

aber wenn die 6 oder 7 jahre wohlverhalten um sind. und
plötzlich ist wieder vermögen da - dann kommen die jungs vom
amt wieder.

Jetzt kommt meine totale Verwirrung, welches Amt??? Wenn man Schuldenfrei ist und einer anständigen Arbeit nachgeht, was will dann das Amt?

und was haste dann gewonnen ? ausser ärger meine ich ?

Welchen Ärger? HALLO?!? Frage überhaupt gelesen? Oder die Antwort von woanders hier hin gerutscht?

t.

P

Hallo Eva,
angenommen die Schulden würden auf Eheleute laufen, kleinere Beträge auf die Ehefrau oder den Ehemann alleine, was dann?
Einen oder zwei Anträge?
fragt sich Plö

Hallo Plö, in Insolvenz geht derjenige, auf den die Schulden
laufen.
Es müssen sämtliche 'Verbindlichkeiten herangezogen werden und
immer ist nur relevant, auf wen sie laufen. Sehr häufig ist
dies der Ehemann, dann muss auch nur der Ehemann haften.
Sollten jedoch beide jeweils als Schuldner aufgetreten und
aufgeführt sein (in den Konten, auf den Rechnungen usw.),
haften beide in voller HÖhe - gesamtschuldnerisch. Gruss, Eva

Hallo Axel,
danke für deine Antwort, erleuchtet mich aber nicht gerade…
Geh mal davon aus, dass dies schon Hieb und Stichfest feststehen würde, diese Sache wäre eventuell sogar schon erledigt, aber daraus resultierend wären an anderer Stelle Schulden verusacht worden, man habe immer versucht hier und da zu stopfen, aber man sei immer tiefer in den Sumpf des Verderbens gezogen worden.
Schuldenberatungsstelle wäre in diesem fiktiven Fall nicht herangezogen worden, man wolle dies „Alleine“ oder mit Freunden auf die Palette bekommen, wie es halt so ist bei Menschen die nicht vor die Türe gehen, ihre Post nicht mehr öffnen und nur noch resignieren.
Ein Antrag zwei Anträge als Ehepaar oder Einzelperson, dies war die Frage, und?
Danke und Gruß Plö

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Plö,

im Normalfall herrscht ja unter Ehepaaren der „Gesetzliche Güterstand einer Zugewinngemeinschaft“…d.h. in der REGEL haften beide für
Schulden (weil sich Banken usw. nämlich die Kreditverträge usw. von „beiden“ Unterschreiben lassen…)
In dem geschilderten Beispielfall wäre zu prüfen,ob dieses der Fall
ist…ansonsten wäre es ratsam die „Gütertrennung“ zu beantragen und der
„Verschuldete Partner“ geht in die Insolvenz…
Wobei man dieses aber nur mit Anwaltlicher Beratung und Hilfe durchführen sollte,da man sonst leicht in die „Bredouille“ kommt…
(Stichwort Konkursbetrug…denn mit der Privaten Insolvenz tritt auch automatisch der Staatsanwalt auf den Plan…)

mfg

Frank

Hallo,

Schuldenberatungsstelle wäre in diesem fiktiven Fall nicht
herangezogen worden, man wolle dies „Alleine“ oder mit
Freunden auf die Palette bekommen, wie es halt so ist bei
Menschen die nicht vor die Türe gehen, ihre Post nicht mehr
öffnen und nur noch resignieren.

Tja. Vielleicht hätten die Freunde mal ein wenig früher… Aber das hilft jetzt auch nicht weiter.

Ein Antrag zwei Anträge als Ehepaar oder Einzelperson, dies
war die Frage, und?

Gemeinsam die Schulden gemacht, also auch gemeinsam insolvent. Daß jetzt einer die Schuld auf sich nimmt, funktioniert nicht. Da müssten schon alle Gläubiger zustimmen und warum sollten die das tun?
Ein gemeinsamer Antrag.

Gruß
Axel (ianal)

Hallo Eva,
angenommen die Schulden würden auf Eheleute laufen, kleinere
Beträge auf die Ehefrau oder den Ehemann alleine,

was dann?

Hi Plö,
entweder sie laufen auf die Eheleute oder auf den einen oder anderen - Dein Satz widerspricht sich !

Einen oder zwei Anträge?

Wenn beide Schulden haben, die sie nicht mehr zahlen können, dann auch zwei Anträge. Ansonsten nur einer - nämlich auf den lautend, der auch die Schulden auf seinen Namen laufen hat!

Hi Plö, also nochmals bitte unten durchlesen! Wichtig ist ausschliesslich, auf welchen Namen die Schulden laufen. Es ist
n i c h t so, dass der andere Ehepartner automatisch auch zur Kasse gebeten wird! Wenn aber auch der andere nicht mehr zahlen kann, mag es sinnvoll sein, dass dieser auch Insolvenz anmeldet. - Im übrigen kann man sich beraten lassen - entweder beim Landratsamt oder beim zuständigen REchtspfleger beim Amtsgericht.

Gruss Eva

Hallo Plö, in Insolvenz geht derjenige, auf den die Schulden
laufen.
Es müssen sämtliche 'Verbindlichkeiten herangezogen werden und
immer ist nur relevant, auf wen sie laufen. Sehr häufig ist
dies der Ehemann, dann muss auch nur der Ehemann haften.
Sollten jedoch beide jeweils als Schuldner aufgetreten und
aufgeführt sein (in den Konten, auf den Rechnungen usw.),
haften beide in voller HÖhe - gesamtschuldnerisch. Gruss, Eva

Hallo Plö,

im Normalfall herrscht ja unter Ehepaaren der „Gesetzliche
Güterstand einer Zugewinngemeinschaft“…d.h. in der REGEL
haften beide für
Schulden (weil sich Banken usw. nämlich die Kreditverträge
usw. von „beiden“ Unterschreiben lassen…)
In dem geschilderten Beispielfall wäre zu prüfen,ob dieses der
Fall
ist…ansonsten wäre es ratsam die „Gütertrennung“ zu
beantragen und der
„Verschuldete Partner“ geht in die Insolvenz…

Hallo Frank, das ist schon richtig mit der Zugewinngemeinschaft. Diese hat aber wiederum nichts mit eventuellen Kreditverträgen zu tun und eine Gütertrennung ist insofern auch nicht nötig. Für Schulden haftet grundsätzlich nur die Person, auf deren Namen sie laufen. Und wenn ein Ehepartner nicht mit unterschrieben und auch nicht gebürgt hat, haftet er auch nicht für die Schulden. - Das moralische oder rechtliche Empfinden mag manchmal abweichen … Gruss Eva

Wobei man dieses aber nur mit Anwaltlicher Beratung und Hilfe
durchführen sollte,da man sonst leicht in die „Bredouille“
kommt…
(Stichwort Konkursbetrug…denn mit der Privaten Insolvenz
tritt auch automatisch der Staatsanwalt auf den Plan…)

mfg

Frank

Hallo Eva,

so habe ich es doch geschrieben…

Schulden (weil sich Banken usw. nämlich die Kreditverträge
usw. von „beiden“ Unterschreiben lassen…)
In dem geschilderten Beispielfall wäre zu prüfen,ob dieses der
Fall

mfg

Frank