Liebe WWWler,
folgende Frage interessiert mich:
Kann ein Erblasser ein Vermächtnis an eine noch nicht geborene Person anordnen?
Nehmen wir folgenden Fall an: Frau A hat zwei Kinder. Kind B ist noch Single, Kind C ist verheiratet und hat selbst zwei Kinder (also die Enkel von Frau A). Für jedes ihrer bereits geborenen Enkelkinder hat Frau A 10.000 € angelegt, die zum 18. Geburtstag ausgezahlt werden sollen. Nun erkrankt Frau A, es ist absehbar, dass sie bald stirbt, und sie möchte gerne ein Testament aufsetzen, in dem sie festlegt, dass alle ihre Enkelkinder aus ihrem Nachlass zum 18. Geburtstag 10.000 € ausgezahlt bekommen sollen, also auch die, die noch gar nicht geboren sind (aber laut Aussage von Kind B in Planung).
Vermutlich wird man kaum ein Vermächtnis an eine ungeborene Person machen können. Kann man den Wunsch der Frau aber trotzdem irgendwie realisieren, z.B. durch ein Treuhandkonto, auf dem Geld für eventuelle Enkel gebunkert wird und nach Eintritt der abschätzbaren Zeugungsunfähigkeit der Kinder an die Erben (eben diese) fällt? Nehmen wir mal an, die beiden Kinder B und C können sich aufs Blut nicht ausstehen, und es ist nicht zu erwarten, dass die beiden sich einvernehmlich diesem Wunsch beugen würden.
Besten Dank und besten Gruß,
Matt