Ist Mieteinnahme pfändbar

Kann ich bei einem Hauseigentümer die Mieteinnahme eines Mieters pfänden lassenß Wenn es geht, dann bitte wie?

Hallo,

ich kann dir da leider nicht weiterhelfen.
Aber egal wo man Pfänden muss/möchte sollte man sich auf jedenfall rechtliche Hilfe holen und dieses nicht auf eigene Faust ermitteln.

Kann ich bei einem Hauseigentümer die Mieteinnahme eines
Mieters pfänden lassenß Wenn es geht, dann bitte wie?

Sofern der Vermieter Ihr Schuldner ist, geht das. Wenn der Mieter Ihr Schuldner ist, geht das nicht. Sie können aber z.B. den Rückzahlungsanspruch eines Mieters, der Ihr Schuldner ist, aus der gestellten Kaution pfänden. Dann kann bei Beendigung des Mietverhältnisses, wenn denn noch etwas zur Auszahlung gelangen sollte, mit befreiender Wirkung ausschließlich an Sie geleistet werden. In gleicher Weise können Sie in dessen evtl. Ansprüche auf Rückzahlung erhöht geleisteter Nebenksotenvorauszahlungen pfänden. Auch dann würde eine Erstattung nicht an den Mieter möglich sein, sondern könnte mit befreiender Wirkung nur Ihnen gegenüber erfolgen.

Hallo,
zu Rechtsfragen darf ich keine Antwort schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski

Kann ich bei einem Hauseigentümer die Mieteinnahme eines
Mieters pfänden lassenß Wenn es geht, dann bitte wie?

Hallo, ja, Mieteinnahmen sind Einkünfte und damit grundsätzlich pfändbar.
Sie müssen Ihrem Schuldner schriftl. eine Zahlungsfrist setzen; versdtreicht diese Frist ohne Erfolg, dann können Sie einen Mahnbescheid erwirken. Dazu müssen Sie zu dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist, gehen, dort (im Büro) erhalten Sie das entspr. Formular, welches Sie ausfüllen müssen. Die Bediensteten dort sagen Ihnen sicher gerne, was Sie genau machen müssen.-
Danach erhält der Schuldner jedenfalls Mahnungen behördlicherseits und im Fall der fortgesetzten Nichtzahlung „Besuch“ vom Gerichtsvollzieher. Dabei werden Mieteinkünfte und auch seine sonstigen Einkünfte berücksichtigt.-
Gruß, Achim

Mit einem vollstreckbaren Titel über eine Gerichtsvollzieher
aber nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.Wenn der Vermieter mit allen weiteren Einnahmen nur das Existenzminimum erreicht , dann geht das nicht .

Kann ich bei einem Hauseigentümer die Mieteinnahme eines
Mieters pfänden lassenß Wenn es geht, dann bitte wie?