Hallo Biggi,
Dein Problem ist kein steuerrechtliches, sondern ein zivilrechtliches.
Du hast mit Deinem Partner eine „BGB-Gesellschaft“ gebildet, deren Gemeinschaftszweck das Vermieten oder Selbstbewohnen eines Grundstücks ist.
S. hierzu §§ 741 ff BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/741.html
Gemäß § 748 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/748.html
ist jeder Eigentümer zu gleichen Teilen zur Kostentragung verpflichtet, d.h. wenn ein Miteigentümer z.B. die Grundsteuer zahlt, hat er gegenüber den anderen Miteigentümern einen entsprechenden Ausgleichsanspruch. Wie der dann verrechnet wird, ist eine andere Frage.
Insoweit kann natürlich auch eine Schenkung vorliegen. Ob dies schenkungsteuerlich relevant wird, hängt von der Größenordnung der Kosten ab.
Wenn ein Miteigentümer verstirbt, erben seine Rechte (z.B. Ausgleichsansprüche) und Pflichten (z.B. Weiterzahlung des für den Grundstückskaufs aufgenommenen Kredits) seine Rechtsnachfolger.
Gibt es kein Testament, dann sind Rechtsnachfolger zuerst seine Kinder und sein Ehegatte, falls diese bereits verstorben sind, stattdessen seine Eltern, dann seine Großeltern, als Erben 1. Ordnung, dann seine Geschwister als Erben 2. Ordnung usw.
Bei einem entsprechenden Unglücksfall kann es also durchaus passieren, dass man nicht nur den Partner verliert, sondern auch noch die ungeliebte Schwiegermutter neue Miteigentümerin wird, die die Ausgleichsansprüche eintreibt.
Für speziellere Fragen empfehle ich das Lesen von Fachliteratur https://www.google.de/search?q=grundst%C3%BCcksgemei…
oder einen Termin beim Notar.
Liebe Grüße
Gunnar