Hallo,
lass es lieber. Das Urteil bezieht sich auf einen völlig
anderen Sachverhalt (Immobilien) und bezieht sich auf ein
Gesetz, welches zwischenzeitlich novelliert wird.
Na gut, dann ließ dir doch mal folgende Seiten durch.
http://www.rechtsanwalt-wiesbaden.de/verkehr1.html
http://lokal-anzeiger-hamburg.de/show.php?id=00000478
http://www.123recht.net/static/autokauf10102000.html
Aber ich denke, dies sind auch vollkommen andere Sachverhalte, es handelt sich ja auch nicht um ein Notebook. Weisst du, für jedes Teil, was verkauft wird, gibt es ein anderes Gesetz und für Privatverkäufe bei Ebay wahrscheinlich auch.
Deswegen beende ich jetzt diese Diskussion, denn ich gehe nicht davon aus, das du mal einen Fehler zugibst.
Vielleicht h ast Du ja mal Lust zu googeln. Gib doch einfach mal Zugesicherte Eigenschaft + Gewährleistungsausschluß ein.
Du wirst überrascht sein, was man da alles findet.
Im übrigen kann man auch mal versuchen, den klaren Menschenverstand einzusetzen. Wenn bei Ebay ein Notebook angeboten wird, das einwandfrei funktionieren soll und es stellt sich heraus, das das Gerät defekt ist, dann kann man die Gewährleistung sooft ausschliessen, wie man will. Es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und dann zieht dieser Ausschluß nicht mehr.
Wenn dem nicht so wäre, dann stünde den Betrügern Tür und Tor offen.
Gruß
roland