Jetzt hat es mich erwischt

Hallo

So ein Sch… !
Ich habe für meine Tochter einen gebrauchten Camcorder ersteigert .
100 % in Ordnung . Zuschlag für ca . 85 Euro erhalten .

Außer das ich das Kassettenfach öffnen kann , zuckt sich bei dem Teil nicht viel .Ach so , der kleine Monitor im Sucher blitz beim ein und ausschalten .
Ich habe höflich hingeschrieben und eingeräumt , daß die Post das Teil zerlegt haben könnte , weil der gute Mann mir versicherte , daß das Ding in Ordnung war und seine Bewertungen soweit auch positiv sind . Ich will die Kammera natürlich zurückschicken .Die erste Antwort war auch noch Ok , aber danach . Was soll ich sagen , jetzt ist Streß angesagt . Kamera will er nicht und das Geld will er behalten .

Aus Schaden wird man klug . Soll das wirklich so sein ? Was soll oder kann ich machen , außer frustriert zu sein ?

Gruß Nino

moin,
schwer zu sagen…

auf jeden fall mal genau beurteilen ( lassen ) , ob der camcorder gut verpackt war.
wenn du eine schlampige verpackung entdeckst, hilft dir das zwar auch nicht viel weiter, aber vielleicht motiviert es den verkaeufer, einzulenken.

wenn die verpackung ausreichend war, ist zwar auch nicht unbedingt davon auszugehen, dass der verkaeufer mit guter absicht gehandelt hat - dann jedoch wuerde ich mir in seinem bewertungsverlauf saemtliche deals anschauen. vielleicht hast du glueck, und er hat den camcorder selbst gerade vor kurzer zeit ersteigert, und er spielt nun „schwarzer peter“ . wen dem so ist, hast du nun sehr gute argumente fuer rueckgaengig machen…

wenn alles verpufft, sehe ich nur die moeglichkeit, zu versuchen , sich auf halbe/halbe zu einigen… dann ist zwar keiner richtig gluecklich, aber geteiltes leid ist bekanntlich halbes leid…

wenn gar nichts fruchtet: die schlechte bewertung, die du dann vergibst, wird ausser einer persoenlichen befriedigung fuer dich ins leere treffen…

so etwas kann und wird immer wieder passieren, und daher kaufe ich nur von leuten, die EINE MENGE guter bewertungen haben, weil ich dann davon ausgehen darf, dass die im problemfall kompromissbereit sind.
gruss
khs

Hallo

auf jeden fall mal genau beurteilen ( lassen ) , ob der
camcorder gut verpackt war.
wenn du eine schlampige verpackung entdeckst, hilft dir das
zwar auch nicht viel weiter, aber vielleicht motiviert es den
verkaeufer, einzulenken.

Nein war gut verpackt und außerdem war Kammera und Zubehör in einer extra Kammeratasche .

Der eBayer ist zwar erst sein Januar dabei hat aber seit dem 47 pos . Bewertungen .

wenn alles verpufft, sehe ich nur die moeglichkeit, zu
versuchen , sich auf halbe/halbe zu einigen… dann ist zwar
keiner richtig gluecklich, aber geteiltes leid ist bekanntlich
halbes leid…

Könnte eine Möglichkeit sein .

wenn gar nichts fruchtet: die schlechte bewertung, die du dann
vergibst, wird ausser einer persoenlichen befriedigung fuer
dich ins leere treffen…

War ich leider schon zu voreilig . Auf Grund der Optik und der Verpackung … , naja halt dumm gelaufen.

so etwas kann und wird immer wieder passieren, und daher kaufe
ich nur von leuten, die EINE MENGE guter bewertungen haben,
weil ich dann davon ausgehen darf, dass die im problemfall
kompromissbereit sind.
gruss
khs

Danke , schnief , Nino

Der eBayer ist zwar erst sein Januar dabei hat aber seit dem
47 pos . Bewertungen .

hi
dann schau doch mal, wofuer er die bekommen hat… ein bekannter von mir kauft gerade wie bloede cds und dvds fuer 1.- , um sich nen geilen makellosen account aufzublasen…
gruss
khs

Hallo,

Aus Schaden wird man klug . Soll das wirklich so sein ? Was
soll oder kann ich machen , außer frustriert zu sein ?

Die Gretchenfrage: ist das ein gewerblicher Anbieter oder ein Privater.

Ist es ein Händler, dann hat man in jedem Fall die gesetzliche Gewährleistung und der Verkäufer muß das Teil zurücknehmen, reparieren, umtauschen oder das Geld erstatten.

Ist es ein privater Anbieter, dann hat man zunächst einmal auch Gewährleistung, es sei denn, der VK hat diese in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen. Dann allerdings guckt in so einem Fall in die Röhre, es sei denn, man kann dem VK irgendwie nachweisen, daß er den Defekt gekannt und arglistig verschwiegen hat. Das dürfte allerdings unter normalen Umständen nicht möglich sein.

Von der Post kann man sowieso in solchen Fällen gar nichts erwarten, da das Paket schon bei der Anahme reklamiert werden muß, wenn die Ware trotz ausreichender Verpackung offensichtlich auf dem Transportweg beschädigt wurde.

Im schlimmsten Fall kann man also das Geld wirklich nur als Lehrgeld verbuchen, und die Lektion, die daraus zu lernen war, lautet: Technische Geräte, die irgendwie defekt sein könnten, sollten grundsätzlich nur bei gewerblichen Anbietern gekauft werden.

viele Grüße,

Ralf

Mag der ned meien Compuerspiele für 1 Euro kaufen? :smile:

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Bluffen
Hallo,

das gleiche ist einem Türkischen Freund von mir passiert.
Er ersteigerte ein Handy, das angeblich laut Beschreibung 100%ig in Ordnung ist. War leider kaputt, das heisst der Ton war so leise, das ein telefonieren nicht möglich war.
Er schrieb dem Verkäufer dies. Dieser verwies auf die Gewährleistung, die bei Privatpersonen ausgeschlossen wurde.
Im Auftrag meines Freundes schrieb ich eine Email, das die Beschreibung falsch war und der Gewährleistungsausschluß hier nicht zieht.
Ich drohte unter unter anderem mit schlechter Bewertung und Einschaltung eines Anwaltes. Auch wenn es nur ein kleine Summe war, es geht hier ums Prinzip usw.
Nach einem weiteren Emailwechsel zog der Verkäufer den Schwanz ein und schickte das Geld zurück.
Glück gehabt, aber versuchen würde ich es auf jeden Fall.
Ist nur blöd, das du schon eine positive Bewertung geschrieben hast.

Gruß
roland

Hallo Nino,

ich hatte das Problem auch mal, mit einem Handy.
leider war auch bei mir der VK sehr uneinsichtig,
nach mehreren mails zwichen mir und dem VK die nichts gebracht haben(Er ist Stur geblieben), habe ich auf dem Handy seine Gespeicherte eigene Nummer gefunden und Ihn Angerufen , siehe da ich habe mein Geld zurück bekommen und er seinen Schrott.
Ich will damit sagen, versuch Ihn doch telefonisch zu erreichen und ein klärendes Gespräch zu führen, falls nicht schon geschehen.
Wenn ich mich nicht irre bietet ebay Dir die Option an seine Daten zu kommen.

Grüße aus dem sonnigen Neuss

S.

Hi,

ich bin sehr wohl der Meinung, dass der Verkäufer dafür haftet, dass die Kamera in Ordnung ist und du Recht auf Rückgabe bzw. Reparatur hast. Auch wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Denn wenn es bei dir ankommt und nicht funktioniert, so ist ein Mangel, der nicht angegeben war. Ich würde das Ding einpacken, es versichert zurückschicken und ein Schreiben mit allem meine Forderungen reinschreiben, Fristsetzung 8-10 Tage, danach Mahnbescheid.

Du kannst dir auch mal die Seite anschauen, vielleicht ist hier auf diese Seiten was für dich dabei

[http://members.ebay.de/ws2/eBayISAPI.dll?ViewUserPag…](http://members.ebay.de/ws2/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid= hasenfuss )

http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs200212…

http://www.auktionen-faq.de/#4124

Galaktische Gruesse

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Hallo Nino,

wenn hier keine arglistige Täuschung oder sogar Betrug vorlag, hast Du m.E. schlechte Karten.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe wäre, sich gütlich mit dem VK zu einigen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Du auf Unterstützung/Hilfe von ebay überhaupt nicht bauen kannst. Die haben ihre Provision und das war’s.
Ich würde außerdem die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die Kamera tatsächlich in Ordnung war und ausgerechnet bei Dir der Defekt aufgetreten ist (ist zwar unwahrscheinlich, aber durchaus denkbar…). Soweit ich gelesen habe, ist die Kamera ja sogar im Originalkarton verschickt worden - weist denn das Paket eine Beschädigung auf ?
Die Ratschläge, einen Anwalt einzuschalten, sind zwar gut gemeint, aber ich kann mir keinen Anwalt vorstellen, der sich bei einem Streitwert von ca. 85 Euro die Mühe macht. Anders sähe es aus (wie damals in meinem „Fall“), wenn offensichtlich Betrug in mehreren Fällen vorliegt - dann reicht eine entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und der Kasus wird aus öffentlichem Interesse verfolgt und das kostet Dich keinen Pfennig.

Gruß, Jürgen

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Ich drohte unter unter anderem mit schlechter Bewertung

Das war Nötigung.

Hi

Ich habe höflich hingeschrieben und eingeräumt , daß die Post
das Teil zerlegt haben könnte , weil der gute Mann mir
versicherte , daß das Ding in Ordnung war und seine
Bewertungen soweit auch positiv sind .

War das Teil sicher verpackt? wenn nicht (doppelt, also zB OVP fest in 2tem Karton fixiert) dann ab innerhalb von 6 arbtagen zum PA, mit Verpackung und allem und den Versandschaden bemängeln, die Verpackung Beurteilen lassen. War die Verpackung sicher, dann kann der Versender Die Versandversicherung in Anspruch nehmen. War sie es nicht (wie in 98% aller Fälle…) hast du den Beleg dass der Versender seine Sorgfaltspflicht verletzt hat… ob es dir allerdings weiterhilft, weis ich nicht. Ich bin jetzt in der 4ten woche bei nem Warenwert von 950€ und so wie es aussieht muss ich nach HH fahren und dem Typen aufs Maul hauen um mich zu befriedigen.

Ich will die Kammera
natürlich zurückschicken .Die erste Antwort war auch noch Ok ,
aber danach . Was soll ich sagen , jetzt ist Streß angesagt .
Kamera will er nicht und das Geld will er behalten .

Tja, das ist klar, aber s.o.

Aus Schaden wird man klug . Soll das wirklich so sein ? Was
soll oder kann ich machen , außer frustriert zu sein ?

s.o.

mein Geschäftspartner reagiert nachdem er mich beschimpft hat nicht mehr. der Nächste Brief geht per Einschreiben hin. Danach Anwalt oder aufs Maul… falls ich mal zufällig nach HH komme.

HH

Hallo,

ich bin sehr wohl der Meinung, dass der Verkäufer dafür
haftet, dass die Kamera in Ordnung ist und du Recht auf
Rückgabe bzw. Reparatur hast. Auch wenn der Verkäufer die
Gewährleistung ausgeschlossen hat.

Also das ist Unsinn. Wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wird haftet der Verkäufer für nichts, es sei denn er hat den Mangel arglistig verschwiegen. Wozu wäre denn sonst ein Gewährleistungsausschluss sinnvoll ?

Gruß

Matthias

Ich drohte unter unter anderem mit schlechter Bewertung

Das war Nötigung.

Und die Drohung mit dem Anwalt? Was war das?

Hallo,

ich bin sehr wohl der Meinung, dass der Verkäufer dafür
haftet, dass die Kamera in Ordnung ist und du Recht auf
Rückgabe bzw. Reparatur hast. Auch wenn der Verkäufer die
Gewährleistung ausgeschlossen hat.

Also das ist Unsinn. Wenn die Gewährleistung wirksam
ausgeschlossen wird haftet der Verkäufer für nichts, es sei
denn er hat den Mangel arglistig verschwiegen. Wozu wäre denn
sonst ein Gewährleistungsausschluss sinnvoll ?

die Gewährleistung kommt zum Tragen, wenn im Laufe der Gewährleistungszeit ein nicht selbstverschuldeter Schaden an der Ware eintritt. Wenn die Ware bereits mit einem Mangel beim Kunden ankommt und laut Beschreibung die Ware einwandfrei ist, kann man sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.
Dann könnte ja jeder eine defekte Ware anbieten und wäre laut Gewährleistungsausschluss aus dem Schneider.
Beim Auspacken wird das Teil wohl kaum kaputt gehen.

Gruß
roland

Es ist und bleibt falsch

die Gewährleistung kommt zum Tragen, wenn im Laufe der
Gewährleistungszeit ein nicht selbstverschuldeter Schaden an
der Ware eintritt.

Falsch, falsch, falsch !

Die Gewährleistung bedeutet, dass die Sache bei ÜBERGABE frei von Mängeln ist. Und wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, ist es sowieso Pech für den Käufer !

Ließ mal das BGB oder google nach Gewährleistung bevor du hier solche sachlich falschen Aussagen verbreitest.

Gruß

Matthias

Und die Drohung mit dem Anwalt? Was war das?

Mit Anwälten kann nicht gedroht werden, da der Anwalt nur dazu da ist, die Rechte des Mandaten wahrzunehmen und die Wahrnehmung der (gesetzlich zustehenden) Rechte auch auf dem Rechtsweg ist schwerlich eine Drohung.

Hallo,

die Gewährleistung kommt zum Tragen, wenn im Laufe der
Gewährleistungszeit ein nicht selbstverschuldeter Schaden an
der Ware eintritt.

Das stimmt nicht. Der Gewährleistungsausschluß schließt die Sachmängelhaftung aus und ist sofort gültig, und nicht erst im „Laufe der Gewährleistungszeit“.

Wenn die Ware bereits mit einem Mangel beim
Kunden ankommt und laut Beschreibung die Ware einwandfrei ist,
kann man sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.
Dann könnte ja jeder eine defekte Ware anbieten und wäre laut
Gewährleistungsausschluss aus dem Schneider.

Solange man dem VK nicht Arglist nachweisen kann, ist das auch so.

viele Grüße,

Ralf

Der Ausschluss der Gewährleistung schliesst nur versteckte Mängel, die der Verkäufer nicht kannte, aus.
OFFENSICHTLICHE Mängel, dazu gehört, wenn etwas nicht zum vorausgesetzten Gebrauch geeignet ist, können nicht ausgeschlossen werden. Auch nicht von privat.
Allerdings hat der Käufer das ‚nicht Transportschadensbeweisproblem‘.
Gruß
Peter

Die Gewährleistung bedeutet, dass die Sache bei
ÜBERGABE frei von Mängeln ist. Und wenn die
Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, ist es sowieso
Pech für den Käufer !

Den Ball spiele ich gerne zurück
Hallo,

wer lesen kann ist klar im Vorteil. In meinem vorangegangenen Posting schrieb ich bereits „es sei denn er hat den Mangel arglistig verschwiegen“.

Außerdem kann die Gewährleistung für vorhandene Mängel durchaus ausgeschlossen werden. Es reicht wenn der Käufer sie kennt.

Siehe
BGB § 442 Kenntnis des Käufers

(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Gruß

Matthias

Der Ausschluss der Gewährleistung schliesst nur versteckte
Mängel, die der Verkäufer nicht kannte, aus.
OFFENSICHTLICHE Mängel, dazu gehört, wenn etwas nicht zum
vorausgesetzten Gebrauch geeignet ist, können nicht
ausgeschlossen werden. Auch nicht von privat.
Allerdings hat der Käufer das ‚nicht
Transportschadensbeweisproblem‘.
Gruß
Peter