Jobcenter zahlt keine Miete

Eine Mieterin zahlt die Miete nicht, weil das Jobcenter eine eheliche Gemeinschaft vermutet. Dem wurde in ausreichender Menge widersprochen. Nun sitze der Vermeiter auf Mietschulden von mehr als 2 Monaten. Der Mieter ist daran nicht schuld. Wie komme der Vermieter zu seiner Miete? Zudem stellte das Jobcenter eine Gefahr der Nebeneinkünfte dar. Wie kann der Vermieter rechtlich vorgehen? Danke!

Für die Zahlung der Miete ist der Mieter zuständig.Zahlt er nicht , kündigen! - kann auch pro forma , als „Schuss vor den Bug“ sein .Dann hat der Mieter für das Jobcenter was in der Hand.

MoinMoin!
Wie im richtigen Leben:
Anwalt, Klageandrohung an die ARGE, dem Mieter fristlos kündigen wegen nicht erfolgter Mietzahlung, dann den Mieter verklagen. Denn der ist ja der Vertragspartner, nicht die ARGE…

Viel Glück!

Guten Abend.

Sie als Vermieter haben da keine Handhabe.
Sie können nur von Ihrem Mieter die ausstehende Miete einklagen.
Der Mieter hat die Möglichkeit beim Jobcenter oder Wohnungsamt (ist in jeder Stadt unterschiedlich) ein Darlehen in Höhe der Mietschulden zu beantragen, wenn dieser von Wohnungslosigkeit bedroht ist.

Hallo,

wovon hat die Mieterin denn bislang ihre Miete bezahlt? Lebt sie denn mit jemandem zusammen in besagter Wohnung und hat der jenige ein regelmäßiges Einkommen? War das ein Erstantrag oder ein Folgeantrag? Bekommt sie denn den normalen Regelsatz vom Jobcenter? Was ist aus dem Widerspruch geworden? Wurde darüber schon ein Bescheid erlassen? Fragen über Fragen. Einige weitere Informationen wäre hier wohl hilfreich.

Soweit ich das beurteilen kann, kann der Vermieter der Mieterin höchstens kündigen. Wenn Obdachlosigkeit droht kann die Mieterin dann zumindest ein Darlehen beantragen. Was der Vermieter konkret mit den Nebeneinkünften zutun hat verstehe ich in dem Zusammenhang nicht. Offenbar scheinen da so einige Dinge im Unklaren zu sein.

Der Mieterin würde ich dringend empfehlen sich bei entprechenden Stellen fachmännischen Rat einzuholen oder (falls noch nicht geschehen) zu einem Anwalt zu gehen und gegen das Jobcenter zu klagen. Der Vermieter kann ansonsten nicht viel tun. Aber ich bin auch kein Experte für Mietrecht.

Rechtliche Hinweise zum Thema „Kosten für Unterkunft“ bekommt man hier:

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm

Ich hoffe das hilft ein wenig weiter…